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Kreisverband OHV/Umlaufbeschluss

Keine Änderung der Größe, 18:07, 15. Sep. 2017
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(UB) Erstattung von Reisekosten zum BPT 17.2 an Mitglieder des Kreisvorstandes (2017-05)
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'''Titel:''' Erstattung von Reisekosten zum BPT 17.2 in Regensburg an Mitglieder des Kreisvorstandes 20162017-0105<br />
'''Initiator:''' [[Benutzer:neythomas|Thomas Ney]]<br />
'''Zeitraum für Beschlussfassung:''' 7 Tage ab 2215.0709.2016 142017 19:00 08 Uhr<br />
'''Antragstext:'''
Mitglieder des Kreisvorstandes können Reisekosten, die durch die Teilnahme am Bundesparteitrag 17.2 in Regensburg entstehen, bis zu einer Höhe von maximal 250 Euro pro Person gegenüber dem Kreisverband geltend machen. Sollten nicht alle Vorstandsmitglieder am BPT teilnehmen (können), so darf der Vorstand für jedes nicht teilnehmende Vorstandsmitglied ein anderes Mitglied des Kreisverbandes als Ersatzperson bestimmen und für die Reisekosten entschädigen. Für die Abrechnung gelten gelten die üblichen Reisekostenrichtlinien der Piratenpartei.
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