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Der Landesverband führt ein öffentliches Sponsorverzeichnis in dem alle Sponsorleistungen für den Landesverband sowie seiner Organe und Arbeitsgemeinschaften offengelegt werden. Das Sponsorverzeichnis muss die Herkunft und Verwendung der Leistungen von Sponsoren und die geforderten Gegenleistungen enthalten. Sponsorverträge sind zu veröffentlichen. Sponsorzahlungen, die über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine an die Partei fließen, müssen dabei ebenfalls erfasst werden.
|begruendung=Das Parteiensponsoring bietet ein Schlupfloch für intransparente Geldflüsse an Parteien und für finanzielle Zuwendungen gegen Gegenleistungen, die bei Parteispenden verboten sind. Nach Grundgesetz Art. 21 wollen wir über die Herkunft und Verwendung unserer Mittel öffentliche Transparenz schaffen.
|prüficon=15|abstimmung=16
|wikiBenutzer=Uk
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