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* '''Gebietshoheit:''' Die Gemeinde ist befugt, auf ihrem Territorium staatliche Hoheitsrechte auszuüben. Alle Personen und Gegenstände im Gemeindegebiet unterliegen der Hoheit der Gemeinde. Diese Hoheit nimmt die Gemeinde gegenüber allen Personen wahr, die in der Gemeinde leben. Somit sind alle Personen und Sachen im Gemeindegebiet den Satzungen der Gemeinde unterworfen.
* '''Aufgabenhoheit:''' Die Gemeinde hat das Recht, die ihr zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich zu erledigen. Das Land hat hierbei unterschiedlich ausgestaltete Rechtsaufsicht und Weisungsbefugnisse.
== Kommunale Finanzen ==
=== Einnahmen ===
Kommunen erhalten einen gesetzlich festgelegten Anteil von der Einkommen- und Umsatzsteuer. Darüber hinaus werden sie über Schlüsselzuweisungen des Landes auch an dessen Steueraufkommen beteiligt.
Als eigene Steuern stehen der Kommune die Grund- und Gewerbesteuer sowie örtliche Verbrauchsteuern (z. B. die Hundesteuer) zu. Über den sogenannten '''Hebesatz''' haben die Kommunen sogar direkten Einfluss auf die Höhe der Grund- und Gewerbesteuer. Die Grundsteuer gilt dabei als besonders bedeutsam für die Gemeinden, da sie – im Gegensatz zu den anderen Steuern und Schlüsselzuweisungen – als besonders stabile und krisenfeste Einnahme zählt.
Zudem haben Kommunen auch ein „Steuerfindungsrecht“. Sie dürfen also neue Steuern erheben, sofern diese vom Land genehmigt werden. Bekanntestes Beispiel hierfür sind die Zweitwohnungssteuer sowie Übernachtungssteuern.
Für ihre Dienstleistungen können Kommunen Gebühren verlangen.
Sind alle anderen Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft, können Kommunen auch Kredite aufnehmen, um bestimmte Vorhaben zu finanzieren.