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Bearbeitungen
Änderungen
→§ 4 Protokollführung
9. die Ergebnisse der Abstimmungen (Anzahl der Ja-, Nein-Stimmen, Enthaltungen, ungültige Stimmen),
10. Bei Wahlen, die Namen der Gewählten und die Erklärung, dass sie die Wahl annehmen.,
11. als Anlage die Tätigkeitsberichte der Mitglieder des Vorstandes.
GO-Anträge und Ergebnisse von Abstimmungen zu GO-Anträgen müssen nicht protokolliert werden.
(4) Ein Abschrift in Textform ist binnen einer Woche im Wiki der Brandenburgischen Piraten zu veröffentlichen.
==='''§ 5 Wahlleiter'''===