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Archiv/AG Satzung/GO-Beschlussvorlage

48 Bytes entfernt, 10:35, 3. Aug. 2010
§ 20a Befugnisse der Versammlungsleitung; beschleunigte Tagung
Der Versammlungsleiter kann von sich aus oder aufgrund GO-Antrages über die beschleunigte Tagung abstimmen lassen. Durch Beschluss der einfachen Mehrheit wird die Tagung in folgender Weise beschleunigt:
1. Für die Dauer von 10 eines TO-Punkten Punktes sind keine GO-Anträge oder Sonstigen Anträge zugelassen.
2. Der Versammlungsleiter bestimmt die behandelnden TO-Punkte nach eigenem ErmessenDie Redezeit je Redner wird auf bis zu 30 Sekunden beschränkt.
3. Die Redezeit je Redner wird auf bis zu 30 Sekunden beschränkt. 4. Der Versammlungsleiter kann nach Aufruf eines TOP Abstimmungsgegenstandes ein Meinungsbild einholen; auch bei klarem Meinungsbild läßt er Redebeiträge in folgender Reihenfolgezu:
a) für die Minderheitsmeinung zwei Redebeiträge,
b) für die Mehrheitsmeinung einen Redebeitrag,
c) für die Minderheitsmeinung einen Redebeitrag zu.
Ergibt ein danach eingeholtes Meinungsbild keine wesentliche Änderungen der Mehrheitsverhältnisse, wird sofort abgestimmt.
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