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→redaktionelles
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#[[Benutzer:Nr. 75 in speNr_75:in_spe|Lars]]#[[Benutzer:Bastian|Bastian]]#[[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]]
Gäste:
*[[Benutzer:FrankB|Frank]]
== Tagesordnung==
===TOP 1 Begrüßung===
* Lars eröffnet die Sitzung um 21:16h
===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters===
* Lars übernimmt die VL.
*Das Protokoll wird gemeinsam geführt.
===TOP 3 Diskussion der Änderungsvorschläge und Einarbeitung ===
*http://wiki.piratenbrandenburg.de/Landestreffen/4.Treffen#TOP_3_Landesparteitag_2011.1:_Satzungs-Debatte
*§ 2 Mitgliedschaft
:(1) Mitglieder des Landesverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben.
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*§ 5 Gliederung des Landesverbandes
:(1) Der Landesverband gliedert sich in <s>Gebiets</s>- Regional- oder Kreis- bzw. Stadtverbände sowie als weitere Untergliederung in Orts- bzw. Stadtteilverbände.
:(*) Vorschlag des Landestreffens: Wenn dann die Trennung von Amt und Mandat unter eine anderen Paragraphen aufnehmen, da §7 sich auf Parteiämter bezieht.
*Wird in § 23 geregelt.
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*§ 8 Landesparteitag
:(1) Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei. Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung der Mitglieder der Piratenpartei des Landesverbandes Brandenburg.
:(2) Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses, auf Antrag von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes oder von drei Kreisverbänden bzw. Gebietsverbänden auf Kreisebene im Sinne des §5 Abs 2.
:(3) Die Einberufung eines ordentlichen Parteitages im Sinne des § 9 Abs 1 soll spätestens 2 Wochen vor der Einberufung auf der Webseite des Landesverbandes <s> piratenbrandenburg.de </s> angekündigt werden. Die offzielle Website des Landesverbandes wird durch die Geschäftsordnung des Landesparteitages festgelegt.:Unterbleibt diese Ankündigung, so ist dies unbeachtlich.
:(4) Diejenigen, die die Einberufung betreiben, bestellen ein Akkreditierungsteam, das vor Beginn der Tagung nach § 10 dieser Satzung, eine vorläufige Akkeditierung der Mitglieder durchführt.
:(5) Der Landesparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung.
*so beschlossen.
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*§ 9 Ladung
:(2) Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist auf bis zu zwei Wochen verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden. Die Einladungsfrist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Der so einberufene Landesparteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen.
:(3) Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichtung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes, sowie durch Brief und/oder durch E-Mail an die Mitglieder.
*so beschlossen.
*§ 10 Tagung
:(1) Der Landesparteitag findet mindestens einmal jährlich statt. Der Landesparteitag tagt parteiöffentlich, sofern er nicht eine weitergehende Öffentlichkeit beschließt.
*so beschlossen.
---- *§12 wurde bereits bereinigt (Übertragungsfehler)
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*§ 13 Aufgaben
:(1) Der Landesparteitag nimmt bei Ablauf der Wahlperiode den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung. Vor der Beschlussfassung über den finanziellen Teil des Vorstandsberichtes nimmt er den Bericht der Rechnungsprüfer/innen entgegen.
:(5) Der Landesparteitag beauftragt zur Rechnungsprüfung, Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen.Der Landesparteitag kann über Mindestanforderungen hinsichtlich des Inhaltes des finanziellen Teils des Rechenschaftsbereichtes beschließen. Die Rechnungsprüfer erhalten zwei unterschriebene Ausfertigungen des finanziellen Teils des Rechenschaftsberichtes. Eine Ausfertigung ist von einem Rechnungsprüfer auch nach seiner Entlassung bis zum nächsten LPT zu verwahren. Die zweite nehmen die Kassenprüfer in Verwahrung.
:(*) Bearbeitung folgt.
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:(1) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht sein Zuständigkeitsbereich auf andere Vorstandsmitglieder über - dies gilt auch für die Aufgaben des Vorsitzenden und/oder des Schatzmeisters. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können. Es müssen jedoch mindestens drei Vorstandsmitglieder verbleiben.
:(4) Der Landesvorstand liefert zum Parteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder und werden in Eigenverantwortung des einzelnen Vorstandsmitgliedes erstellt. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.
*Änderungsvorschlag mehrheitlich verworfen (aus rechtlichen Gründen).
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*§ 19 Sitzungen, Zusammentritt
:(1) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen. Er wird unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen und öffentlich angekündigt.
''Vorschläge''
*§ 9...
:(4) Spätestens 7 Tage vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller, gegebenenfalls nach § 15 Abs 2 ergänzter, Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes Brandenburg zu veröffentlichen. Auf genauere Beschreibungen, Anträge und Entwürfe wird direkt verlinkt. Die verlinkten Unterseiten müssen sich auf den offiziellen Web- oder Wikiseiten des Landesverbandes Brandenburg befinden und erhalten eine geeignete Kennzeichnung. Werden im Wiki Kandidatenlisten aufgestellt, so sollen sie direkt auf die Seite der vorläufigen Tagesordnung bzw die passende Unterseite verlinkt werden.
:(5) Sofern dies geboten ist, enthält die vorläufige Tagesordnung nach Abs 1 zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eine kurze Beschreibung der zu behandelnden Angelegenheiten. Bei Wahlen enthält sie die genaue Bezeichnung der Ämter oder Listenplätze und deren Anzahl; ist hierzu eine Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis.
*einstimmig so beschlossen.
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*§ 15 Anträge und Rederecht
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*§ 26 Satzung und Programm
:(1) Diese Satzung kann vom Landesparteitag mit Zweidrittelmehrheit oder durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden.