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Änderungen
→Erstattung von Fahrkosten
{{Voting
|betreff= Umlaufbeschluss 2012-17
|dafür= [[Benutzer:Ixylon|Ixylon]],
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'''Zeitraum für Beschlussfassung:''' bis 12.07.2012 23:00 Uhr<br />
'''Antragstext:''' Der Vorstand möge beschließen: P. Kaiser werden die Fahrkosten für die Fahrten zum Landesparteitag nach Eberswalde anerkannt.
Die erstattungsfähigen Kosten werden den Beauftragten erstattet, sobald die Anträge der Antrag auf Erstattung von Reisekosten vorliegen. Es gilt die gültige Reisekostenordnung.<br />
'''Begründung:''' P. Kaiser stellt sich und sein Fahrzeug für die Fahrten nach Eberswalde und zurück für bis zu 4 Mitfahrern zur Verfügung.<br />