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Änderungen
Neuer Abschnitt →Erstattung von Fahrkosten
Um die Aufnahme der Neumitglieder zu legitimieren, muss der Vorstand der zuständigen Gliederung der Aufnahme zustimmen (§ 3 (2) der Bundessatzung).<br />
'''Ergebnis:''' angenommen
<!-- ab hier nichts mehr ändern! -->
{{clear}}
<!-- Ende des Beschlusses-->
== Erstattung von Fahrkosten ==
<!-- #### Bitte Titel in der Betreffzeile oben angeben, z.B. Umlaufbeschluss xxx #### -->
<!-- [[Benutzer:ixylon|Jens]], [[Benutzer:Verklicker|Petra]], [[Benutzer:Roadrunner|Patrick]], [[Benutzer:Ignatius|Rolf]], [[Benutzer:Nixus Minimax|Johannes]], [[Benutzer:mirar|Cedrick]], Thomas -->
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{{Voting
|betreff= Umlaufbeschluss 2012-17
|dafür=
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis=
|bemerkung=
}}
</div>
'''Titel:''' Erstattung von Fahrkosten<br />
'''Initiator:''' Jens<br />
'''Zeitraum für Beschlussfassung:''' bis 12.07.2012 23:00 Uhr<br />
'''Antragstext:''' Der Vorstand möge beschließen: P. Kaiser werden die Fahrkosten für die Fahrten zum Landesparteitag nach Eberswalde anerkannt.
Die erstattungsfähigen Kosten werden den Beauftragten erstattet, sobald die Anträge auf Erstattung von Reisekosten vorliegen. Es gilt die gültige Reisekostenordnung.<br />
'''Begründung:''' P. Kaiser stellt sich und sein Fahrzeug für die Fahrten nach Eberswalde und zurück für bis zu 4 Mitfahrern zur Verfügung.<br />
<br />
'''Ergebnis:'''