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11. Verbot von Beschneidung bei Kindern und Jugendlichen aus religiösen Gründen
Das Land Brandenburg startet eine Gesetzesinitiative gegen eine Beschneidung von Kindern und Jugendlichen aus religiösen Gründen. Die gesundheitlichen Vorteile sind nicht erkennbar, eine Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen ist rechtlich nicht gegeben. Deshalb ist diese Art als ungerechtfertigter Eingriff einzustufen und als Körperverletzung zu werten.
12.