Benutzer Diskussion:Radrenner
Diskussionen, Ideen und Anregungen erwünscht
1. Einschulungsalter Im Verlaufe der zurückliegenden Jahren wurde der Einschulungstermin vom 31.05. auf den 30.09. zurückverlegt. Immer mehr Kinder werden mit 5 Jahren eingeschult. Eltern, die es nicht wollen, müssen den Antrag auf Rückstellung stellen. Dies muss nicht sein. Viele Kinder sind zwar schulfähig, sind sie es aber auch fähig, den Schulalltag geistig, körperlich, sprachlich und sozial zu meistern? Sind sie in der Lage, dem Unterrichtsalltag bis zu 7 Stunden aufmerksam zu folgen ohne oftmals über Kopf- oder Bauchschmerzen zu klagen, über nächtliches Einnässen oder Appetitlosigkeit aufmerksam zu machen oder früh über Müdigkeit schon während des Unterrichtes auffällig zu sein? Viele Kinder leiden heute schon über Konzentrations- und Ausdauerdefiziten. Es kann nicht das Ziel sein, immer mehr Kinder mit ADS und ADHS aufzuziehen, nur weil der Einschulungstermin monatsweise in das laufende Schuljahr verlegt wurde.
Antrag: Der Einschulungstermin wird auf den 31.05. festgelegt.
2. WP029 - Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz Der LPT in Luckenwalde beschloss: „Das Kommunalwahlgesetz darf keine Wählerstimme abwerten.“ Mit der 3%-Hürde tut sie es doch, wie wir es beschlossen haben. Darum 0%! Keine Hürde bei Kommunalwahlen des Landes Brandenburg.
Antrag: Keine Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz des Landes Brandenburg.
3. Jugendstrafrecht abschaffen – Erwachsenenstrafe ab 18 Jahre Das Wahlalter wird immer mehr gesenkt. Derzeit auf 16 Jahre. Es gibt einen Führerschein auf Probe. Mit 17 Jahre darf man ein PKW mit einem Begleiter fahren. Begründung: Den Jugendlichen gibt man mehr Eigenverantwortung für ihr Verhalten, für ihre Reife und für ihre Weitsicht in ihrem Verhalten. Doch haben sie gegen Gesetze verstoßen, greift das Jugendstrafrecht, weil sie doch nicht so weit voraussehen können, um ihr Verhalten richtig einzuschätzen. Dies steht im Widerspruch.
Deshalb gibt es folgende Möglichkeiten:
a) Das Wahlalter wird bei allen Wahlen auf 18 Jahre festgesetzt. b) Der Führen von Kraftfahrzeugen (außer Mofas und E-Bikes) wird erst ab 18 Jahre erlaubt. c) Das Jugendstrafrecht wird ab 18 Jahre in das Erwachsenenstrafrecht überführt.
Klarheit ist hier gefordert. Man kann auf einer Seite nicht Zugeständnisse machen, auf der anderen Seite aber diese Zugeständnisse nicht einfordern wollen.
4. Alkohol-, Drogen- und Tablettenmissbrauch - kein Grund für Strafmilderung
Viele Straf- und Verkehrsdelikte geschehen unter den o.g. Sachverhalten. Diese werden bei der Rechtsprechung strafmildernd zugrunde gelegt. Dies darf nicht sein.
Missbrauch jeglicher Drogenart darf sich nicht strafmildernd bei der Rechtsprechung von Delikten auswirken!
5. 0-Promille-Grenze im Straßenverkehr
Antrag: Wer am Straßenverkehr teilnimmt und im Straßenverkehr ein Fahrzeug jeglicher Art führt, hat die 0-Promille-Grenze beim Alkohol einzuhalten und darf nicht unter Drogen wie Cannabis, Haschisch oder synthetische Drogen usw. teilnehmen. 6. WP053 – Senkung der Hürden für Volksbegehren Auf dem Landesparteitag in Luckenwalde wurde ein entsprechender Antrag angenommen. Da die Einwohnerzahlen aber jedes Jahr rückläufig sind (derzeit sind es 2.498.000 Einwohner bei 2.112.000 Wahlberechtigten), sollten statt feste Zahlen Prozentzahlen festgeschrieben werden. Derzeit gelten folgende gesetzliche Regelungen:
a) Volksinitiative – 20.000 Unterschriften (0.95%) b) Volksbegehren – 80.000 Unterschriften (3,79%) c) Volksentscheid – ein Viertel der Wahlberechtigten
Der LPT beschloss nun, dass für Volksbegehren die Unterschriftenanzahl auf 60.000 (2,84%) begrenzt wird. Sollte die Einwohnerzahl weiter sinken, wird auch diese Grenze bald schwierig sein zu erreichen. Weiterhin ist dann im Umkehrschluss die Anzahl der Unterschriften für eine Volksinitiative zu hoch angesetzt und muss angepasst werden. Dabei sollten Prozentzahlen zugrunde gelegt werden.
Antrag: a) Volksinitiative – 0,5% Unterschriften der Wahlberechtigten (ca. 10.500) b) Volksbegehren – 2,5% Unterschriften der Wahlberechtigten (ca. 52.800) c) Unverändert
7. WP074 – Staat und Religion Änderung des Textes „Die weltanschauliche Neutralität eines Staates ist für die Entwicklung des Gemeinwesens eine notwendige Voraussetzung. Unser Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen. Die Erfassung der Religionszugehörigkeit und damit das Einziehen der Kirchenbeiträge durch staatliche Stellen werden abgeschafft.
8. Anerkennung von Berufsabschlüssen aus anderen Ländern Das Land Brandenburg benötigt wie Deutschland insgesamt viele Menschen mit Berufsabschlüssen aus anderen Ländern. Es sind schon viele hier. Wir benötigen keine Green-Card. Der Weg muss dahin führen, dass die Menschen, welche zu uns kommen und eine Berufsausbildung hinter sich haben und auch über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen, ihre Berufsabschlüsse anerkannt bekommen. Dies sollte über ein Antragsverfahren erfolgen, welche dann begleitet wird. Ähnlich, wie es das Land Berlin derzeit durchführt. Eine Lehrerin aus Russland muss nicht als Reinigungskraft an einer Schule arbeiten, bei dem Lehrermangel. Ein Ingenieur muss nicht arbeitslos sein, nur weil er als nicht vermittelbar gilt.
Antrag: Das Land Brandenburg erkennt berufsbegleitend und –betreuend die Abschlüsse von im Land Brandenburg lebende und integrierte Menschen an.
9. Abschaffung der Praxisgebühr
Das Land Brandenburg setzt sich für die Abschaffung der Praxisgebühr ein und startet entsprechend eine Initiative. Es hat nicht zur Senkung der Arztbesuche geführt, sondern zur Steigerung, da die Menschen öfter den Arztbesuch wahrnehmen, weil sie die 10€ bezahlt haben.
10. Abschaffung der Sommerzeit
Das Land Brandenburg startet eine Initiative zur Abschaffung der Sommerzeit. Der Nutzen ist mehr als fraglich geworden. Die Umstellungskosten stehen in keinem Zusammenhang mit den gesundheitlichen Risiken und den minimalen Einsparungen bei den Stromkosten.
11. Verbot von Beschneidung bei Kindern und Jugendlichen aus religiösen Gründen
Das Land Brandenburg startet eine Gesetzesinitiative gegen eine Beschneidung von Kindern und Jugendlichen aus religiösen Gründen. Die gesundheitlichen Vorteile sind nicht erkennbar, eine Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen ist rechtlich nicht gegeben. Deshalb ist diese Art als ungerechtfertigter Eingriff einzustufen und als Körperverletzung zu werten.
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