=== Diskussion ===
Bitte hier reinZitat "Der ÖPNV ist generell barrierefrei zu gestalten.Das gilt auch für Subunternehmer, welche die kommunalen Anbieter bei weniger frequentierten Strecken unterstützen (Anrufsammeltaxi und Rufbus)." Warum "generell"? Überflüssig und irreführend. Sollen Ausnahmen zugelassen werden? Wenn "Subunternehmer" sich am ÖPNV beteiligen sind sie natürlich Teil des ÖPNV. Die Barrierefreiheit (Subunternehmer) wird in den Kreisen unterschiedlich gehandhabt. Deshalb kann bei einem Landtagswahlkampf dieser Punkt auch nicht in das Wahlprogramm aufgenommen werden. Es bleibt der Antragstellerin überlassen (es wäre wünschenswert) diesen offensichtlichen Mangel, die Barrierefreiheit bei Anrufsammeltaxi und Rufbus in der Kleinstadt Schwedt, durch Verteilung eines entsprechenden flyers (Flugblatt) aufzuzeigen bzw. Abhilfe zu fordern. Achim Agnitio
==== Argument 1 ====