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Diskussion:Vorstand/Antrag/2014-053

481 Bytes hinzugefügt, 21:35, 4. Nov. 2014
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* Ersteinmal habe ich nichts gegen ein solches Verfahren, wenn es in der richtigen Form, ander richtigen Stelle mit Abwägung der Risiken durchgeführt wird. Im Gegenteil.<br>"Das Schlechte Denken" ist Lebenserfahrung ohne .......... Mittel.<br>Ein solches Verfahren ist kein Standardverfahren und die Meinung von uns beiden zu den Kosten ist nicht relevant. Denk dabei auch einmal an die eventuellen Instanzen, wenn man es bis zum Ende durchziehen will. Ohne dem macht keinen Sinn.<br>[[Benutzer:Petrus|Petrus]] ([[Benutzer Diskussion:Petrus|Diskussion]]) 20:35, 4. Nov. 2014 (CET)
 
Mit Standard meine ich, die Gegenseite lässt sich nicht durch ein externes Anwaltsbüro vertreten (was extrem unüblich wäre) und der Streitwert, nach dem sich die Gerichtskosten berechnen, wird mit den üblichen 5000€ angesetzt (im März hatte die Kammer in vergleichbarer Sache sogar 2500€ angesetzt, was quasi das unterste Minimum war).
[[Benutzer:MorgenlandfahrtBRB|MorgenlandfahrtBRB]] ([[Benutzer Diskussion:MorgenlandfahrtBRB|Diskussion]]) 21:35, 4. Nov. 2014 (CET)
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