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Landesschiedsgericht/Hilfestellungen

1.699 Bytes hinzugefügt, 13:15, 7. Mär. 2015
+ Hilfestellungen zu Ordnungsmaßnahmen
Grüße!
Paul Pirat
 
== Ordnungsmaßnahmen ==
Diese Hilfestellung richtet sich vor allem an Vorstände bei der Verhängung/Beantragung von Ordnungsmaßnahmen.
 
=== Art und Umfang der Ordnungsmaßnahme ===
Die Satzung unterscheidet (wenn auch nicht ausdrücklich) zwischen ''einfachen'' und ''gerichtlichen'' Ordnungsmaßnahmen.
 
"Einfache" Ordnungsmaßnahmen verhängt der Vorstand selbst. Derzeit sind in Brandenburg die folgenden "einfachen" Ordnungsmaßnahmen geregelt:
* Verwarnung
* Verweis
* Enthebung von einem Parteiamt
* Aberkennung der Fähigkeit, ein Parteiamt zu bekleiden
Die Aberkennung der Fähigkeit, ein Parteiamt zu bekleiden, muss befristet werden.
 
"Gerichtliche" Ordnungsmaßnahmen dürfen ausschließlich durch ein Schiedsgericht verhängt werden. Vor den Schiedsgerichten sind ausschließlich die Vorstände antragsberechtigt. Die einzige gerichtliche Ordnungsmaßnahme ist derzeit der Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.
 
=== Tenor ===
Ordnungsmaßnahmen sind klar und verständlich sowie so kurz wie möglich zu fassen. Sie sind entsprechend ihrer Bezeichnung der Satzung zu benennen, und haben die Verfehlung(en) des betroffenen Mitglieds in einer Sachverhaltsdarstellung aufzuführen. Ebenso ist kurz darzustellen, worin der Schaden für die Partei besteht.
 
'''Beispiel:'''
Der Vorstand (…) verhängt gegen (Name), Mitgliedsnummer (Mitgliedsnummer) eine Verwarnung. Er/Sie hat am 01.01.1970 seine Uhr nicht auf UNIX-Zeit umgestellt und damit gegen die Ordnung der Partei verstoßen. Dadurch wurden von seinem Computer falsche Daten zur Einberufung des Parteitages der Auslandsgruppe Salzburg verschickt.
 
Die Ordnungsmaßnahme ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
== Weitere Hilfestellungen ==
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