Hauptmenü öffnen

PiratenWiki β

Vorstand/Anfragen/Nr-00051

< Vorstand‎ | Anfragen


Zurück zur Fragenübersicht


ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Bewertung der Äußerungen eines Vorstandsmitgliedes und damit verbunden, fragliche Annahme des Beschlusses 2012 - 098
Name: Andreas Schramm
Status: erledigt

Frage

Ahoi Landesvorstand,

am 14. Dezember 2012 um 09:15 hat ein Mitglied des Landesvorstandes auf der ML PM geschrieben:

„ > Werte Vorstandskollegen des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark,

> > bezugnehmend auf das Ergebnis zur Beschlussvorlage 2012-037 (http://wiki.piratenbrandenburg.de/Kreisverband_PM/Vorstandssitzung/2012-12-13#TOP_7.2_Antrag_2012_-_037_-_Neue_GO_des_Vorstandes ) möchte ich Euch darauf hinweisen, dass bei: > > 4 anwesenden Vorstandsmitgliedern,

> 2 von 4 dafür stimmend,

> 2 von 4 sich enthaltend

> > die Beschlussvorlage nicht angenommen wurde, da die einfache Mehrheit bei der Abstimmung der anwesenden Vorstandsmitglieder NICHT erreicht wurde. Die einfache Mehrheit der Anwesenden beträgt 3 - wenn 4 Vorstandsmitglieder anwesend sind.

> > Die GO besagt:

> > "Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Die Beschlussfähigkeit des Kreisvorstandes ist sicher gestellt, wenn mindestens 50% der Kreisvorstandsmitglieder anwesend sind."

> > Eine einfache Mehrheit in der Abstimmung wäre erreicht gewesen, wenn:

> 3 x dafür

> 1x Enthaltung

> > oder

> > 2x dafür

> 1x dagegen

> 1x Enthaltung

> > Das ist hier aber nicht der Fall, da sich von 4 Mitgliedern 2 enthalten haben. Die einfache Mehrheit bei der Abstimmung ist demnach bei dieser Entscheidung nicht erreicht worden - es haben sich nur 2 von 4 Vorstandsmitgliedern an der Abstimmung mit einer gültigen Stimme beteiligt. Die Grundgesamtheit ist mit Absicht auf die teilnehmenden Vorstandsmitglieder festgelegt worden, um keine Einzeldurchwinkaktionen mit nur 1 Stimme zuzulassen, wie es im Bundestag oft der Fall ist.

> > Ich bitte darum ausdrücklich, dass diese Fehleinschätzung korrigiert wird. Mit demokratischer Entscheidung hat das nichts mehr zu tun.

> > Mit freundlichen Grüßen, „

Dazu habe ich nun folgende Fragen:

Frage 1.

Wie bewerten die anderen Mitglieder des Landesvorstandes den Inhalt dieser Mail, insbesondere die Äußerung gegenüber dem Vorstand des Kreisverbandes Potsdam – Mittelmark „mit demokratischer Entscheidung hat dies nichts mehr zu tun“ . ?

Vorsorglich weise ich darauf hin,

a.) dass nach der Rechtsprechung bei der Abstimmung (als „anwesend“) grundsätzlich nur ja oder nein – Stimmen gezählt werden, mithin die Feststellung der Beschlussannahme im KV Potsdam – Mittelmark korrekt ist. Enthaltungen werden bei einer derartigen Abstimmung (wo die einfache Mehrheit ausreicht) grundsätzlich nicht mitgezählt werden, vgl. die höchstrichterliche Rechtsprechung: BGH, II. Zivilsenat, Urteil v. 25.01.1982 - II ZR 164/81

b.) dass die (alte) GO des Vorstandes bei der Abstimmung im KV PM wie folgt lautete: „Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Die Beschlussfähigkeit des Kreisvorstandes ist sicher gestellt, wenn mindestens 50% der Kreisvorstandsmitglieder anwesend sind.“

Frage 2.

Etwas anderes kann sich aber möglicherweise bei einer vorhandenen Konkretisierung bzw. Definition des Wortes „Anwesenheit“ ergeben.

Im Gegensatz zur alten GO des KV Potsdam – Mittelmark lautet die GO des Landesvorstandes wie folgt: „Art. 3.5: Abstimmungen und Beschlüsse (1) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Als anwesend gilt, wer persönlich oder über ein geeignetes Kommunikationsmedium (z.B. Telefon, Mumble, Pad) an der Sitzung teilnimmt, vorrausgesetzt dass die Identität eindeutig überprüfbar ist (z.B. durch Anmeldung). „

Die GO der LaVo enthält damit gegenüber der alten GO des Vorstandes des KV Potsdam – Mittelmark einen Zusatz der regelt, wann von „Anwesenheit“ auszugehen ist, nämlich bei „persönlicher“ Anwesenheit. Da die Anwesenheit beim LaVo in der GO als „persönliche“ Anwesenheit geregelt ist, frage ich nunmehr weiter an:

Wird am Abstimmungsergebnis „Annahme des Beschlusses“ zum Beschluss 2012 – 098 des LaVo festgehalten oder wird die Annahme, dass der Beschluss „angenommen“ wurde korrigiert in „abgelehnt“?

Zur Erläuterung: Bei dem Beschluss gab es 3x ja-Stimmen, 1x nein-Stimme und zwei Enthaltungen. Wenn die Enthaltungen auf Grund des Zusatzes in der GO des LaVo („Anwesenheit = persönliche Anwesenheit) mitgezählt werden, gab es bei der Abstimmung somit eine Pattsituation (3 von 6 Stimmen dafür). Von einer Annahme des Beschlusses kann bei einer Pattsituation nicht ausgegangen werden.

Vielen Dank für die Beantragung der Anfrage, Andreas Schramm

Antwort

Frage 1

  • a) Bei der "Einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen", werden lediglich Ja und Nein Stimmen gezählt. Enthaltungen werden nicht gezählt. Bei der "Einfachen Mehrheit der Anwesenden" [1], sind Enthaltungen wie Nein-Stimmen zu werten, da es hier nicht um die effektiv abgegebenen Stimmen geht, sondern als Obergrenze um die Anzahl der Teilnehmer. Das angegebene Urteil wurde bereits mehrfach konkretisiert (zB. BGH, Urt. v. 12.1.1987 – II ZR 152/86). Eine Regelung gemäß Satzung ("der Vorstand gibt sich eine GO") und die dementsprechende GO gibt es, welche zB. die Regelungen zu Abstimmungen des Organs Vorstand regelt. (FireFox (Diskussion) 08:28, 4. Jan. 2013 (CET))
  • b) "es gilt die die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder" sagt demnach alles aus, was relevant ist. 2 Ja-Stimmen von 4 anwesenden Vorstandsmitgliedern sind nicht größer 50% (FireFox (Diskussion) 08:28, 4. Jan. 2013 (CET))

Frage 2

  • Art. 3.5 regelt die Abstimmung auf Vorstandssitzungen. Der angesprochene Punkt, der relevant ist, ist aber "3.6 Umlaufbeschlüsse" [2], und hier gilt die Stimmabgabe und nicht die Anwesenheit - ergo "Einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen". Der Beschluss 2012-098 ist somit nach meiner Auffassung und trotz Nicht-Teilnahme meinerseits gültig. (FireFox (Diskussion) 08:28, 4. Jan. 2013 (CET))
  • siehe Sitzung