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Thema: Zurückweisung von OM-Anträgen
Name: RicoB CB (Diskussion)
Status: beantwortet
Frage
In der Sitzung des Landesvorstandes am 15.02.2013 wurden eien Reihe von Anträgen auf Aussprechung von Ordnungsmaßnahmen "zurückgewiesen" - siehe http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Protokolle/2013-02-15#TOP_5.1_Antr.C3.A4ge_auf_OMs. Begründet wurde dies mit: "Eine Ordnungsmaßnahme darf nur durch den Landesvorstand initiiert werden."
Ich frage in diesem Zusammenhang: Liegt eine rechtliche schriftliche Bewertung eben dieses Umstandes vor - beispielsweise von der Rechtsabteilung oder eines Schiedsgerichtes? Wenn ja: wo kann diese Bewertung eingesehen werden? Wenn nein: auf welcher Grundlage wurden diese Anträge dann zurückgewiesen?
Darüber hinaus frage ich: Welche Auswirkungen hat die Zurückweisung dieser "OM-Anträge" auf bereits in der Vergangenheit beschlossene Ordnungsmaßnahmen?
Danke für die Beantwortung. --RicoB CB (Diskussion) 07:24, 3. Mär. 2013 (CET)
Antwort
Dem Landesvorstand liegt eine schriftliche Bewertung vor. Diese wurde bereits auf der Mailingliste des Landesverbandes zusammengefasst.
Die Verfahren wurden im Übrigen nicht ersatzlos gestrichen, sondern es wurde jeweils eine entsprechende Beschlussvorlage durch den Landesvorstand eingereicht. Selbstverständlich wird der Landesvorstand Verstößen gegen die Ordnung nachgehen. Die Form in der wir auf solche Verstöße aufmerksam gemacht werden ist dabei unerheblich. Um mögliche Ordnungsmaßnahmen jedoch nicht gleich durch formelle Fehler angreifbar zu machen, müssen wir bei der anschließenden Einleitung des Verfahrens auf den formell korrekten Weg achten.
Auswirkungen auf bereits in der Vergangenheit beschlossene Ordnungsmaßnahmen bestehen erstmal nicht. Clara (Diskussion) 19:49, 15. Mär. 2013 (CET)