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Thema: Bündnis zur Landtagswahl 2024
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet
Frage
Im BB wiki findet sich unter dem 15.11.2023 um 22.17 Uhr ein Eintrag, wonach "nur" noch ein Bündnis von Piraten, Volt und ÖDP zur Landtagswahl 2024 antreten soll. Die "Unabhängigen" wurden gestrichen.
Die Piraten selber haben auf dem Online-Parteitag vom 17.09.2023 ihre Zustimmung zu einer gemeinsamen 4-Parteien-Liste von Piraten, Volt, ÖDP und Unabhängigen gegeben. Weitere interessierte Parteien sollten in das Bündns durch Beschluss der Landesvorstände der Parteien aufgenommen werden können.
Für den Fall, dass die gemeinsame Liste dieser vier Parteien nicht zustande kommt, wurde beschlossen, dass ein eigener Wahlvorschlag der Piraten möglich sein soll.
Wie dem Landesvorstand bekannt ist, wurde in der Folgezeit ein Interessent an der Listenvereinigung nicht mit aufgenommen.
Meine Fragen nun:
Stehen die Unabhängigen noch für die gemeinsame Liste zur Landtagswahl 2024 zur Verfügung?
Sofern dies nicht der Fall ist:
Warum werden die Mitglieder des Landesverbandes vom Landesvorstand hierüber nicht informiert?
Wird nunmehr ein eigener Wahlvorschlag der PIRATEN zur Landtagswahl 2024 eingereicht?
Beabsichtigt der Landesvorstand finanzielle Mittel des Landesverbandes für ein etwaiges Wahlbündnis mit Volt und ÖDP einzusetzen (auch wenn es für ein solches Bündnis keine Beschlussfassung der Mitglieder gibt)?
Antwort
Hallo Andreas,
der Landesvorstand beantwortet deine Anfrage wie folgt:
Stehen die Unabhängigen noch für die gemeinsame Liste zur Landtagswahl 2024 zur Verfügung?'
Nein. Kurz vor der geplanten Aufstellungsversammlung wurden in der Organisationsgruppe der Listenvereinigung von einem der Listenpartner Zweifel an einer Beteiligung der "Unabhängigen" erhoben. Begründet wurden diese mit dem Landesvorstand zuvor nicht bekannten Äußerungen und Retweets eines einzelnen Vertreters sowie des Bundesverbandes der "Unabhängigen", die mit den politischen Überzeugungen der Piraten sowie der restlichen Listenpartner nicht in Einklang zu bringen sind und die Glaubwürdigkeit der Listenvereinigung insgesamt hätten in Frage stellen können. Nach einer kurzfristig anberaumten gemeinsamen Aussprache mit dem Vertreter der "Unabhängigen" gelangten alle Bündnispartner zu der Einsicht, dass eine Listenvereinigung unter Beteiligung der "Unabhängigen" mit einem nicht unerheblichen Risiko für den Erfolg des Projekts einhergeht. Gemeinsam mit dem Vertreter der "Unabhängigen" wurde sodann entschieden, dass diese der Listenvereinigung nicht länger angehören werden.
Sofern dies nicht der Fall ist: Warum werden die Mitglieder des Landesverbandes vom Landesvorstand hierüber nicht informiert?
Hierbei handelt es sich in der Tat um ein Versäumnis des Landesvorstandes, der sich vor allem mit der Kurzfristigkeit begründet, mit der uns der Vorgang zur Kenntnis gelangte. Zudem fiel die Entscheidung aller Beteiligten inmitten der Vorbereitungen auf die gemeinsame Aufstellungsversammlung, die in wesentlichen Teilen vom Landesvorstand organisiert wurde. Im Zuge dessen ist eine rechtzeitige Information der Mitglieder leider unterblieben.
Wird nunmehr ein eigener Wahlvorschlag der PIRATEN zur Landtagswahl 2024 eingereicht?
Nein. Im Beschluss SO 0045 des OPT 23.2 heißt es: "Kommt eine Listenvereinigung nicht zustande, können eigene Wahlvorschläge gemacht werden."
Die Listenvereinigung ist jedoch - wenn auch ohne Beteiligung der "Unabhängigen" - zustande gekommen. Die Einreichung eigener Wahlvorschläge ist somit nicht erforderlich.
Beabsichtigt der Landesvorstand finanzielle Mittel des Landesverbandes für ein etwaiges Wahlbündnis mit Volt und ÖDP einzusetzen (auch wenn es für ein solches Bündnis keine Beschlussfassung der Mitglieder gibt)?
Ja. Für die Gründung der Listenvereinigung hat der Landesvorstand mit Beschluss B2023-031 zunächst ein Budget i. H. v. 1.000 Euro zur Verfügung gestellt. Zudem wurden (Stand heute) bisher zweckgebundene Spenden i. H. 100 Euro eingeworben, die das Budget erhöhen. Über die weitere Bereitstellung finanzieller Mittel entscheidet der Landesvorstand bei Bedarf durch separaten Beschluss.
Wie der Antwort auf die vorhergehende Frage zu entnehmen ist, vertritt der Landesvorstand die Auffassung, dass es für die Listenvereinigung sehr wohl eine gültige Beschlussfassung durch die Mitglieder gibt.
Wir hoffen wie immer, deine Nachfragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Neythomas (Diskussion) im Auftrag des Landesvorstandes