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Thema: LaVo-Veto-Recht gegen BUVO-Entscheidung
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 10.07.2014
Status: angenommen
LaVo-Veto-Recht
"Der Vorstand beschließt, beim Bundesvorstand sein LaVo-Veto-Recht auszuführen und Einwendung nach Bundesgeschäftsordnung Art. 6 (3) gegen den Beschluss https://verwaltung.piratenpartei.de/issues/6146 einzulegen, und damit Widerspruch gegen die Beauftragung von Christopher Lang als Verantwortlicher für die Freiheit statt Angst Demonstration einzulegen."
Begründung
Dem Veto-Prozess entsprechend haben bereits mehrere LaVos ihr Veto ausgeübt, womit der Veto-Prozess jetzt in seiner zweiten Stufe ist, und der initiierende LaVo Baden Würtemberg alle anderen LaVos um zeitnahe Abstimmung gebeten hat. Der LaVo BaWü führt die folgenden Gründe gegen eine Beauftragung von Christopher Lang an:
Anmerkung
- von BaWü:
Der Name der Demo ist "Freiheit statt Angst". Wenn wir eine Person dort in die Orga beauftragen, die in der Vergangenheit für das genaue Gegenteil stand, machen wir uns unglaubwürdig und lächerlich.
Bombergate ist ausgelutscht, abgehakt und niemand hat mehr gesteigerte Lust, das nochmal aufzurollen. Nichtsdestotrotz war Christopher Lang einer der Hauptprotagonisten, als es (ganz zu Beginn der Empörungswelle) um die Enttarnung der vermummten Person ging. Zu dem Zeitpunkt, als die vermummte Person noch gedacht hat, dass eine Vermummung zum Schutz ihrer Freiheit ausreicht, hat er gemutmaßt, ob eine Gesichtserkennungssoftware hier wohl bei der Enttarnung helfen kann <http://imgur.com/m09UrRB>, hat munter digitale Bildvergleiche <http://imgur.com/Rkosorf> angestellt und war auch sonst nicht inaktiv, wenn es ums Eskalieren <http://imgur.com/SdFPkii> ging. Das Ergebnis, dass Anne de facto ihrer Freiheit beraubt wurde und Angst vor Reaktionen von Nazis haben musste, sollte ja hinlänglich bekannt sein.
- Ende Begründung LaVo BaWü ***
Diese Gründe sind plausibel. Da die Piratenpartei aktuell bereits wegen dem Listengate der Zuse-Crew ein Glaubwürdigkeitsproblem gerade in ihrem wichtigsten Kernthema, dem Datenschutz hat, können wir uns ein FSA-Gate erst recht nicht leisten. Die Beauftragung sollte daher an eine geeignetere Person gehen, deren Image nicht im Konflikt mit den Zielen der FSA Demonstration und der Piratenpartei steht.
Abstimmung
Abstimmung: | Vorstand/Beschluss/2014-040 |
Dafür: | Anke, Cornelius, Daniel, Friedrich |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | keine |