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Thema: Gebühr Sondernutzung (KV TF)
Name: Umlaufbeschluss, Jens
Datum: 13.11.2014, Laufzeit: 24h, Beginn: 11.05 Uhr
Status: angenommen
Gebühr Sondernutzung (KV TF)
Der Landesverstand möge beschließen:
Der LVBB übernimmt die Kosten für die Sondernutzung: Gebühr wegen Einsatz eines Mitarbeiters zur Abnahme von Werbetafeln am 29.09.2014 in der Gemeinde Rangsdorf des KV Teltow Fläming in Höhe von 32 Euro.
Begründung
Der KV TF kommt derzeit nicht an sein Konto ran und kann nicht selbstständig die Gebühren bezahlen. Der LVBB übernimmt die Kosten, diese werden im nachhinein mit dem Geldmitteln des KV TF verrechnet.
Anmerkung
Bitte hier rein oder weglassen! :-)
Abstimmung
Abstimmung: | 2014-083 |
Dafür: | Jens, Micha, Andreas, Jürgen, Lutz |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | Mandy |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | keine |