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Thema: Kostenübernahme für Buchhaltung der Untergliederungen
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 11.02.2021
Status: angenommen
Kostenübernahme für Buchhaltung der Untergliederungen
Der kommissarische Vorstand möge beschließen, die Kosten für die Buchhaltung der Untergliederungen, die die Bundesbuchhaltung mit der Durchführung der Buchhaltung beauftragt haben, zu übernehmen.
Begründung
Da einige Untergliederungen unter kommissarischer Leitung seitens des Landesverbandes stehen und / oder nicht zahlungfähig sind, ist es notwendig und wird die Arbeit der Untergliederungs-Schatzmeister verringern.
Hinweis: Untergliederungen, die die Buchhaltung an die Bundesbuchhaltung delegieren, sind schneller mit der Erstellung des Rechenschaftsberichtes fertig. Das hilft allen.
Anmerkung
Bitte hier rein oder weglassen! :-)
Abstimmung
Abstimmung: | B2021-015 |
Dafür: | Katrin, ThomasB., Jeannette |
Dagegen: | |
Enthaltung: | Dirk |
nicht abgestimmt: | Thomas N. |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | keine |
Protokoll
siehe Vorstandssitzung vom 11.02.2021