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Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung des Vorstandes
des Landesverbandes Brandenburg
der Piratenpartei Deutschland
Dies ist die Geschäftsordnung des Landesvorstandes der Piratenpartei Brandenburg in der Fassung vom 30.04.2021. Sie ersetzt die bisherige Geschäftsordnung des Landesverbandes.
Art. 1 Allgemeines
Der Landesvorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Katrin Körber (1V)
- Dirk Harder (2V)
- Daniel Seuffert (SM)
- Jeannette Paech (Beisitzerin)
- Thomas Ney (Beisitzer)
Der Landesvorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes Brandenburg bis zur Neuwahl eines regulären Landesvorstandes gemäß §§ 17 bis 20 der Landessatzung. Jedes Mitglied des Landesvorstandes hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.
Entscheidungen des Landesvorstandes sollen nach Möglichkeit im Konsens getroffen werden.
Art. 2 Tagungen
Der Landesvorstand tagt in parteiöffentlichen Sitzungen und Arbeitstreffen. Klausurtagungen können mit einfacher Mehrheit des Landesvorstandes beschlossen werden.
Die Sitzungen und Arbeitstreffen erfolgen im Wechsel grundsätzlich alle 14 Tage. Klausurtreffen erfolgen nach Erfordernis. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf 3 Tage verkürzt werden. Die Dringlichkeit ist mit der Einladung zu begründen. Sämtliche Termine werden über die Mailingliste sowie im Wiki des Landesverbandes bekannt gegeben. Bei Vorstandssitzungen ist der Einladung eine vorläufige Tagesordnung beizufügen. Diese kann durch Beschluss des Landesvorstandes in der Sitzung erweitert werden.
Die Tagungen können online durchgeführt werden. Wenn möglich erfolgt die Übertragung öffentlicher Tagungen in Echtzeit über ein Online-Medium (Streaming, Videokonferenz und/oder Sprachkonferenz). Die Protokollierung erfolgt öffentlich.
Die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen, Arbeitstreffen und Klausuren kann weiteren Gäste mit einfachem Mehrheitsbeschluss des Landesvorstandes gestattet werden.
Art. 2.1 Tagungsleitung und Rederecht
Der Landesvorstand bestimmt eine Tagungsleitung. Die Tagungsleitung kann für eine oder mehrere Tagungstermine im Voraus benannt werden.
Jedes Mitglied des Landesvorstands hat während der Tagung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Tagungsleitung anzuzeigen. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen.
Der Landesvorstand entscheidet über die Erteilung des Rederechts für Gäste. Ist das Rederecht erteilt, beschränkt sich dies auf eine Wortmeldung je Gast und Tagesordnungspunkt. Die Dauer des Redebeitrages sollte hierbei 3 Minuten nicht überschreiten. Eine Nachfrage ist zulässig.
Die Tagungsleitung kann Gästen das Rederecht jederzeit entziehen.
Die Tagungsleitung kann Teilnehmer, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer zweimal zur Ordnung gerufen worden, so kann die Tagungsleitung ihn von der weiteren Teilnahme an der Sitzung ausschließen.
Art. 2.2 Protokollführung und Aufzeichnung
Die Tagungen werden durch die Mitglieder des Landesvorstandes protokolliert. Das Protokoll muss die wesentlichen Tagungsinhalte, insbesondere die Ergebnisse der Tagesordnungspunkte, sämtliche Beschlüsse und das dazugehörige Abstimmungsergebnis, sowie einen Link zu den Audioaufzeichnungen enthalten.
Das Protokoll wird zeitnah im Wiki veröffentlicht und auf der folgenden Tagung abgestimmt. Die Protokolldokumente sind zu archivieren.
Der öffentliche Teil der Tagungen wird parteiintern aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung durch Dritte ist untersagt.
Art. 2.3 Abstimmungen und Beschlüsse
Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Tagung teilnehmen. Als anwesend gilt, wer persönlich oder über ein geeignetes Kommunikationsmedium an der Sitzung teilnimmt, vorausgesetzt, dass die Identität eindeutig überprüfbar ist.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesvorstandes. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Enthaltungen werden bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitgezählt.
Anträge und Beschlussvorlagen sind grundsätzlich 48 Stunden vor Beginn der Tagung einzureichen. Nach dieser Frist dürfen Beschlussvorlagen nur gestellt und beraten werden, wenn dies zuvor mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.
Umlaufbeschlüsse sind zulässig, wenn das zugrundeliegende Thema als dringend erachtet wird, das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Landesvorstandes regeln soll. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 48 Stunden sein. Umlaufbeschlüsse können innerhalb der Frist mit einfacher Mehrheit angenommen werden. Geschieht dies nicht, werden sie wie Beschlussvorlagen behandelt.
Art. 3 Anfragen und Anträge an den Landesvorstand
Anfragen und Anträge können im Landeswiki unter https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Antrag bzw. https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Anfragen eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg. Gliederungen des Landesverbandes Brandenburg und deren Vorstände haben Antragsrecht, wenn ein entsprechender gültiger Beschluss vorliegt.
Art. 4 Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten
Die primäre Verwaltung der Mitgliederdaten erfolgt durch den Bundesvorstand bzw. die entsprechend Beauftragten. Die Mitgliederdaten des Landesverbandes Brandenburg werden durch den Schatzmeister und/oder seine Vertretung und etwaige Beauftragte verwaltet.
Jedes Mitglied des Landesvorstandes erhält Zugriff auf die Mitgliederdaten, sofern dies zur Ausführung der Aufgaben erforderlich ist. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden.
Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert oder übertragen werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.
Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
Art. 5 Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten
Die Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten erfolgt durch den Schatzmeister und seine Stellvertretung. Beide sind diesbezüglich jeweils einzelvertretungsberechtigt und können Untervollmachten erteilen.
Art. 6 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde am 30.04.2021 in dieser Form in Kraft gesetzt. Sie kann jederzeit auf Antrag eines Mitgliedes des Landesvorstandes durch einen Beschluss des Landesvorstandes geändert werden.
Anlage Zuständigkeiten
Geschäftsverteilungsplan des Vorstandes des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland
Zuständigkeiten können durch den 1. Buchstaben des Nachnamens der Mitglieder (s. o.) eingetragen werden.
Erste Ansprechpersonen für die folgenden Bereiche sind:
- Presse/ÖA, Social Media: K. verantwortlich für Presseanfragen, ÖA/SM über Presseteam
- Verbindung zur Bundespartei und anderen Landesverbänden, Teilnahme an Sitzungen: K. (1), N. + H. (2)
- Verbindung zu Untergliederungen: N.
- Landes-IT: H.
- Finanzen: S., Online-Banking macht bis zur Bereitstellung der Zugänge K.?
- Mitgliederverwaltung: N. (1), S + K (2)
- Mitgliederbetreuung: P. (1), N. (2)
- Betreuung Geschäftsstelle: K (1), H(2), N. (3)
- Vorstandsorganisation: N (1), K (2), H (3)
- OTRS: Alle
Weitere Aufgabenbereiche werden nach Bedarf durch den Landesvorstand gemeinsam abgedeckt.