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Westbrandenburg/HV 2020-1

< Westbrandenburg

Einladung

Ahoi Mitglieder und Interessierte,

ACHTUNG: Änderung Termin zur Hauptversammlung - Die Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2020 kann leider aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden. Der der Hauptversammlung zugrundeliegende Beschluss wurde vom Regionalvorstand aufgehoben. Neuer Termin für die Mitgliederversammlung 2020.1: Hiermit lädt Dich der Vorstand des Regionalverbandes Westbrandenburg herzlich zur Mitgliederversammlung in das Landhaus Märkische Zauche ein. Datum: 17.10.2020 Zeit: Akkreditierung ab 10:45 Uhr; Beginn um 11:00 Uhr Ort: Landhaus Märkische Zauche, Hauptstr. 10b in 14822 Jeserig Gemeinde Mühlenfliess

Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses vom 25.09.2020 - https://wiki.piratenbrandenburg.de/Region_West/Vorstand/Beschluss/2020-013

Zentrales Thema der Hauptversammlung wird die Änderung der Satzung des Regionalverbandes Westbrandenburg (Verwendung der Mittel des Regionalverbandes) sein. Folgende Tagesordnung ist für diese Versammlung vorgesehen:

TOP 01 – Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand TOP 02 – Wahl des Versammlungsleiters TOP 03 – Wahl des/der Protokollführer/s TOP 04 – Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung TOP 05 – Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 06 – Beschluss der Tagesordnung TOP 07 – Beschluss über die Zulassung von Gästen TOP 08 – Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen TOP 09 – Beschluss der Geschäftsordnung TOP 10 – Satzungsänderungsanträge

Aktuell liegen folgende Anträge vor (eingereicht und bestätigt 10.08.2020):

SÄA001 - Verbleib der Mittel bei Auflösung der Gliederung Die Mitgliederversammlung möge beschließen: § 13(4) der Regionalsatzung wird wie folgt geändert: Alte Fassung "§ 13 Satzungs- und Programmänderung

(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. 2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband Brandenburg zu." Neue Fassung "§ 13 Satzungs- und Programmänderung

(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. 2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3 Über das Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung der Regionalparteitag."

Begründung: Die Änderung in der Regionalsatzung vollzieht die Reglung von § 28 (5) der Landessatzung nach. Sie gibt den Mitgliedern der Gliederung die finale Möglichkeit zur Entscheidung über den Verbleib des vorhandenen Vermögens im Falle der Auflösung der Gliederung.

TOP 11 – Sonstiges TOP 12 – Schließen der Versammlung


Jedes stimmberechtigte Mitglied des Regionalverbandes Westbrandenburg kann auf der Hauptversammlung sein Stimmrecht ausüben. Beachte aber bitte, dass Dein Stimmrecht auf der Hauptversammlung an die Zahlung Deines Mitgliedsbeitrages gebunden ist (§ 3 IV der Regionalsatzung i.V. § 3 IV der Landessatzung sowie § 4 (4) der Bundessatzung); die Zahlung kann auch vor Ort in bar erfolgen. Bitte denke daran, ein Lichtbilddokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen, um bei der Akkreditierung Probleme zu vermeiden. Aktuelle Infos zur Mitgliederversammlung findest du im Piraten-Wiki auf dieser Seite Anträge für die Mitgliederversammlung kannst du direkt an den Regionalvorstand richten. per Mail: west@piratenbrandenburg.de per Briefpost: Piratenpartei, RV Westbrandenburg, Marktplatz 10 in 14806 Bad Belzig

Bitte beachte bei der Antragstellung die sich aus der Regionalsatzung ergebende Frist für die Einstellung von Anträgen: Aktuell liegen folgende Anträge vor (eingereicht 25.09.2020):

SÄA001 - Verbleib der Mittel bei Auflösung der Gliederung Die Mitgliederversammlung möge beschließen: § 13(4) der Regionalsatzung wird wie folgt geändert: Alte Fassung* "§ 13 Satzungs- und Programmänderung

(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. 2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband Brandenburg zu." Neue Fassung* "§ 13 Satzungs- und Programmänderung

(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. 2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3 Über das Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung der Regionalparteitag."

Begründung: Die Änderung in der Regionalsatzung vollzieht die Reglung von § 28 (5) der Landessatzung nach. Sie gibt den Mitgliedern der Gliederung die finale Möglichkeit zur Entscheidung über den Verbleib des vorhandenen Vermögens im Falle der Auflösung der Gliederung.

Wir freuen uns über euer zahlreiches Erscheinen und stehen gerne für Nachfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Euer Regionalvorstand

i.A. Raoul Schramm

Schatzmeister RV West Piratenpartei Deutschland - LV Brandenburg

Protokoll

TOP 01 – Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand

Andreas eröffnet die Sitzung um 11:30 Uhr.

TOP 02 – Wahl des Versammlungsleiters

Andreas wird einstimmig zum Versammlungsleiter gewählt

TOP 03 – Wahl des/der Protokollführer/s

Raoul wird zum Protokollführer gewählt

TOP 04 – Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung

Einladung am 26.09.2020, die form- und fristgerechte Einberufung (§ 6 (3) Satzung des Regionalverbandes) wird festgestellt.

TOP 05 – Feststellung der Beschlussfähigkeit

Es sind 6 Akkredierte (von 17 Stimmberechtigten) anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeitgegeben (siehe "§ 12 (2) Landessatzung).

TOP 06 – Beschluss der Tagesordnung

Die vorgesehene Tagesordnung wird angenommen und einstimmig so beschlossen.

TOP 07 – Beschluss über die Zulassung von Gästen

Gäste werden zugelassen. Einstimmig so beschlossen.

TOP 08 – Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen

Audio- und Videoaufnahmen werden zugelassen. Einstimmig so beschlossen.

TOP 09 – Beschluss der Geschäftsordnung

Die am 03.10.2018 beschlossene Geschäftsordnung für Hauptversammlungen des RV Westbrandenburg soll
mit nachfolgender Änderung angewendet werden. Einstimmig so beschlossen (sowohl Änderung als auch
geänderte Geschäftsordnung).
Änderung:
  • § 19 Anträge in der Versammlung
(1) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen das Recht
Anträge zu stellen.
in
  • § 19 Anträge in der Versammlung
(1) Jedes Mitglied des Regionalverbandes hat im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen das Recht
Anträge zu stellen.)

TOP 10 – Satzungsänderungsanträge

  • Aktuell liegen folgende Anträge vor (eingereicht und bestätigt 10.08.2020):
  • SÄA001 - Verbleib der Mittel bei Auflösung der Gliederung
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
§ 13(4) der Regionalsatzung wird wie folgt geändert:
Alte Fassung*
"§ 13 Satzungs- und Programmänderung
(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die
einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung.
2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3Bei einer
Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband
Brandenburg zu."
Neue Fassung*
"§ 13 Satzungs- und Programmänderung
(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die
einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung.
2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3 Über das
Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung der Regionalparteitag."
  • Begründung:
Die Änderung in der Regionalsatzung vollzieht die Reglung von § 28 (5) der
Landessatzung nach. Sie gibt den Mitgliedern der Gliederung die finale
Möglichkeit zur Entscheidung über den Verbleib des vorhandenen Vermögens
im Falle der Auflösung der Gliederung.
  • Antragsteller stellt seinen Antrag vor
Versammlungsleier weist darauf hin, dass die Annahme einer Satzungsänderung einer 2/3-Mehrheit
bedarf (Satzung des RV Westbrandenburg: § 13 Satzungs- und Programmänderung(1) 1Diese Satzung kann,
sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit
der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.)
  • Abstimmung:
Dafür 6
Dagegen 0
Enthaltung 0
Ergebnis: angenommen

TOP 11 – Sonstiges

Es wird ein Meinungsbild zur Notwendigkeit der für heute angesetzten zweiten Mitgliederversammlung erfragt
  • Die Versammlung sieht einstimmig keine Notwendigkeit zur Wahrehmung einer zweiten Mitgliederversammlung
Es wird ein Meinungsbild zur geplanten Auflösung des Regionalverbandes erfragt
  • Die Versammlung unterstützt einstimmig das Ansinnen einer Auflösung des Regionalverbandes zum Ende des Jahres
Räumung/Renovierung der Regionalgeschäftsstelle M10
  • Modalitäten der Kündigung und Planung der Übergabe werden allgemein besprochen

TOP 12 – Schließen der Versammlung

  • Andreas schließt die Sitzung um 11:45 Uhr.