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AG Programmkommission/GO/Vorschlag-2018--1

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Inhaltsverzeichnis

Art. 1. Auftrag

Diese Programmkommission mit dem Status einer Arbeitsgemeinschaft wurde im Auftrag des Landesparteitages vom Landesvorstand eingerichtet (siehe Antrag X016/LPT2016.3).

Art 2. Koordinatoren

Die AG Programmkommission wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden. § 23 der Landessatzung findet Anwendung.

Art 3. Entscheidungen

(Anmerkung: entspricht LPT-Beschluss X016/LPT2016.3)

Entscheidungen der AG Programmkommission werden grundsätzlich nach Konsens und Dissens gefällt. Klare Übereinstimmungen bei Beschlussvorlagen dürfen zu Parteitagen zur endgültigen Abstimmung eingereicht werden. Bei Uneinigkeit kann die AG Programmkommission dem Parteitag entsprechende Alternativen zur Abstimmung vorgelegen.

Art 4. Aufgaben

(Anmerkung: entspricht LPT-Beschluss X016/LPT2016.3)

Die Aufgaben der AG Programmkommission werden wie folgt festgelegt:

  • redaktionelle Überarbeitung und Vorbereitung der Programme zur Abstimmung auf Parteitagen des Landesverbandes
  • Beratung und Hilfe bei Antragserstellung und -einreichung, sowie Lektorat von Beschlussvorlagen aller Antragstypen
  • laufende Kontrolle der Aktualtät und Statusänderungen von Positionspapieren des Landesverbandes
  • Mitwirkung in Antragskommissionen bei Parteitagen des Landesverbandes
  • Ausarbeitung von Vorschlägen zu Tagesordnungen für kommende Parteitage
  • Sichtungen von Anträgen anderer Parteigliederungen zur eventuellen Übernahme und Weiterverarbeitung
  • Bereinigung von Fehler oder Falschinformationen in Programmen und Positionspapieren des Landesverbandes
  • Einladungen zu Diskussionsrunden zur Vorstellung aktueller Arbeitsergebnisse

Art 5. Sitzungen

Die AG Programmkommission hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung. Über die Sitzungen werden jeweils gemeinsame Protokolle geführt, welche zeitnah im Wiki des Landesverbandes zu veröffentlichen sind. Zu Sitzungen soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden.

Art 6. Beschlussfassung

Alle aktiven Mitglieder in der AG Programmkommission haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt.

Arbeitsergebnisse in fertiger Antragsform werden in das Ständige Antragsportal für die nächsten Parteitage eingepflegt.

Art 7. Kommunikation

Für die Kommunikation steht eine Mailingliste unter https://lists.piratenpartei.de/sympa/info/brb-ag-pk bereit. Unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!

Über neue Anträge der AG Programmkommission im Ständigen Antragsportal ist die Parteiöffentlichkeit über die brandenburgische Hauptmailingliste zu informieren. Jeder soll die Möglichkeit haben, über die Anträge zu diskutieren und sich selbst einzubringen.

Art. 8 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Programmkommission.

Anmerkung

Diese GO sollte keinen Formal-Foo enthalten, weil jeder jederzeit alternative Anträge zum Programm stellen kann!