Cottbus/Antrag/SÄA-2010.2
Kreisparteitag 2010.1 | Antragsübersicht
Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des § 6 (5) Satz 2 der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus beschließen:
(5) [...] Er wird von dem/der Vorsitzenden oder bei Verhinderung von einem seiner/ihrer StellvertreterIn, schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. [...]
(5) [...] Er wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden oder bei dessen/deren Verhinderung von einem seiner/ihrer StellvertreterIn, schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. [...]
Begründung: Ausschließlich sprachliche Überarbeitung des Satzes.
Anmerkung: Vielen Dank an den Hinweisgeber auf der Diskussionsseite.
Antragssteller: --RicoB CB 21:49, 31. Aug. 2010 (CEST)