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KreisverbandTF/Vorstand/Vorstandssitzungen/2018-06-25

Inhaltsverzeichnis

Konstitiuerende Sitzung der kommissarischen Vorstandes des Kreisverbands Teltow-Flämimg, 25.06.2018

  • Beginn: 20.30 Uhr
  • Ort: Mumble

Teilnehmer


Gäste

Riccardo
skff
andylos

Tagesordnung

Die vorläufige Tagesordnung lautet:

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
TOP 2: Formalien der Sitzung
TOP 2.1: Wahl des Versammlungsleiters
TOP 2.2: Wahl des Protokollführers
TOP 2.3: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
TOP 2.4: Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2.5: Abstimmung über die Tagesordnung
TOP 3: Aufgaben
TOP 3.1: Geschäftsordnung erstellen
TOP 3.2: Einberufung einer Mitgliederversammlung
TOP 4: Sitzungstermine
TOP 5: Sonstiges
TOP 6: Schließen der Sitzung


TOP 1: Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

Beginn der Sitzung: 20:36 ThomasB begrüßt die Anwesenden

TOP 2: Formalien der Sitzung

TOP 2.1: Wahl des Versammlungsleiters

ThomasB

TOP 2.2: Wahl des Protokollführers

Guido

TOP 2.3: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

Einladung war ordnungsgemäß.
Wurde im Wiki bekannt gegeben


TOP 2.4: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Beschlussfähig, all drei anwesend

TOP 2.5: Abstimmung über die Tagesordnung

Angenommen

TOP 3: Aufgaben

TOP 3.1: Geschäftsordnung erstellen

Vorschlag einer Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des kommissarischen Vorstandes des Kreisverbandes Teltow-Fläming

1. Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen. Außerdem sind die Mitglieder des Kreisverbandes unverzüglich darüber zu informieren.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit den restlichen Mitgliedern des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  4. Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.
  5. Die Geschäftsordnung kann auf einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dafür ist ein ordnungsgemäßer Antrag zur Vorstandsitzung zu stellen.
  6. Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.

2. Der Vorstand

  1. Die Zusammensetzung des Vorstandes ergibt sich aus der Satzung des Kreisverbandes.
  2. Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder werden durch einen gesonderten Beschluss geregelt.

3. Vorstandssitzungen

  1. Der Kreisvorstand soll mindestens einmal pro Quartal zusammentreten. Die Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes mindestens sieben Tage vorher über die Mailingliste des Kreisverbandes angekündigt. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
  2. Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Gäste gelten als zugelassen, sofern dem kein Mehrheitsbeschluss des Kreisvorstandes entgegen steht. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten dieselben Regeln.
  3. Die Sitzung wird, wenn möglich, durch den Vorsitzenden eröffnet. Daraufhin bestimmt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder einen Versammlungsleiter.
  4. Die Vorstandssitzungen müssen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird dafür aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll muss behandelte Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Das Protokoll wird zeitnah auf der Wikiseite des Kreisverbandes veröffentlicht und dessen Richtigkeit auf der folgenden Sitzung des Kreisvorstandes abgestimmt.
  5. Sofern die Sitzung einen nicht öffentlichen Teil beinhaltet, so ist über diesen ein gesondertes Protokoll anzufertigen und von allen anwesenden Vorstandmitgliedern zu unterzeichnen. Das Protokoll muss archiviert werden.

4. Rederecht

  1. Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht.
  2. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Bei virtuellen Sitzungen wird eine Wortmeldung entweder per kurzen Zuruf und/oder per Mitteilung im Chat angezeigt. Dieses Recht gilt auch für Piraten, die nur virtuell an einer Sitzung teilnehmen, obwohl eine Teilnahme vor Ort möglich wäre.
  3. Das Rederecht ist zulässig, wenn über den zu behandelnden Gegenstand der Tagesordnung die Aussprache eröffnet ist. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Die Anzahl der Redebeiträge pro Redner und Redezeit liegt im Ermessen des Versammlungsleiters.

5. Ordnungsmaßnahmen

  1. Der Sitzungsleiter oder der Vorstandsvorsitzende können Redner, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden.
  2. Sitzungsleiter oder Vorstandsvorsitzender können Teilnehmern, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden.

6. Anträge zu einer Vorstandssitzung

  1. Der Kreisvorstand nimmt Anfragen und Anträge der Mitglieder des Kreisverbandes entgegen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes.
  2. Anfragen und Anträge müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand zeitnah bestätigt.
  3. Die Schriftform gilt auch dann als gewahrt, wenn die Anfrage oder der Antrag per E-Mail an den Kreisvorstand oder per Eintragung auf der dafür vorgesehenen Wikiseite des Kreisverbandes erfolgt.
  4. Es können auch Anfragen und Anträge während der Sitzung eingereicht werden. Der Vorstand entscheidet dann, ob diese in der aktuellen oder in einer der nächsten Sitzung bearbeitet werden.

7. Abstimmungen und Beschlüsse

  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes.
  2. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
  3. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Als anwesend gilt, wer persönlich oder über ein geeignetes Kommunikationsmedium (z.B. Telefon, Mumble, Pad) an der Sitzung teilnimmt, vorausgesetzt dass die Identität eindeutig überprüft ist.

8. Umlaufbeschlüsse

  1. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder per E-Mail treffen. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und zeitnah auf den Wikiseiten des Kreisverbandes zu veröffentlichen.
  2. Umlaufbeschlüsse können nur von Mitgliedern des Kreisvorstandes initiiert werden.
  3. Umlaufbeschlüsse sind nicht zulässig für Änderungen der Geschäftsordnung.
  4. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als sieben Tage sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder.

9. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten

  1. Die Verwaltung der Mitgliederdaten wird durch den Schatzmeister verantwortet, der im Verhinderungsfall durch den Vorstandsvorsitzenden vertreten wird. Der Schatzmeister verwaltet und sichert die Mitgliederdaten. Der Schatzmeister kann die Verwaltung und Speicherung der Mitgliederdaten an den Landesschatzmeister und/oder die Mitgliederverwaltung der Bundespartei delegieren.
  2. Allen Vorstandsmitgliedern soll bei begründetem Interesse der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich sein, sofern sie die gemäß Satzung erforderliche Datenschutzverpflichtung unterzeichnet haben.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen ausgeschlossen ist.
  4. Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Kreisvorstandes nach Maßgabe der Satzung der Kreisverbandes. Eine ablehnende Entscheidung ist gegenüber dem/der Antragsteller/in schriftlich zu begründen. Der Vorsitzende oder das dafür zuständige Vorstandsmitglied meldet die Entscheidung unverzüglich dem Landesvorstand bzw. dessen Beauftragten für die Mitgliederverwaltung.

10. Tätigkeitsberichte und Übergabe von Unterlagen nach Beendigung der Tätigkeit

  1. Jedes Vorstandsmitglied erstellt einen Tätigkeitsbericht und legt diesen dem Kreisparteitag vor. Form und Umfang ergibt sich aus den Tätigkeiten. Der Tätigkeitsbericht muss mindestens die Art der im Zusammenhang mit der politischen Arbeit des Kreisvorstandes durchgeführten Tätigkeiten während des vom Bericht umfassten Zeitraumes enthalten.
  2. Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (zum Beispiel Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offizieller Schriftverkehr) an den neugewählten Kreisvorstand zu übergeben.

11. Aufgabenverteilung

  1. Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Kreisverbandes. Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt.
  2. Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen und ist für die Finanzplanung des Kreisverbandes zuständig. Näheres regelt der Vorstand gesondert.

12. Gültigkeit und Inkrafttreten

  1. Diese Geschäftsordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird. Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, so bleiben die übrigen Regelungen in Kraft.
  2. Diese Geschäftsordnung tritt am 25.06.2018 in Kraft.
Beschlussantrag: Die oben aufgeführte Geschäftsordnung soll ab sofort in Kraft treten:
Abstimmung
Dafür Guido, FrankB, Thomas
Dagegen
Enthaltung
Ergebnis: Angenommen

TOP 3.2: Einberufung einer Mitgliederversammlung

Satzungsbestimmung dazu:

§6 Die Hauptversammlung
(1) Die Hauptversammlung ist die Mitgliederversammlung der Mitglieder des Kreisverbandes und dessen oberstes Organ.

(2) Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes.

(3) Der Kreisvorstand lädt drei Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. 
 (4) Die Einladung erfolgt durch E-Mail an die Mitglieder. Einer Signatur nach § 126a Absatz 1 BGB in Verbindung mit dem Signaturgesetz bedarf es nicht. Es obliegt den Mitgliedern, dem Vorstand ihre aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und die technischen Zugangsvoraussetzungen in ihrem Bereich selbst sicherzustellen. Ist die E-Mail an die vom Mitglied mitgeteilte E-Mail-Adresse nicht zustellbar, so genügt der Vorstand seiner Einladungspflicht mit der Veröffentlichung des Inhaltes der Tagesordnung gemäß Absatz 3 auf der Hauptseite des Wikis des Landesverbandes Brandenburg. Alternativ kann die Einladung auch durch einfachen Brief übermittelt werden.
(5) Sofern dies geboten ist, enthält die vorläufige Tagesordnung nach Absatz 3 zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eine kurze Beschreibung der zu behandelnden Angelegenheiten. Bei Wahlen enthält sie die genaue Bezeichnung der Ämter oder Listenplätze und deren Anzahl; ist hierzu eine Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis.
(6) Die Hauptversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.


Beschlussantrag: Der Vorstand beschließt die Einberufung einer Mitgliederversammlung.
Termin: 28.07.2018 ab 13.30 Uhr
Ort: Landesgeschäftstelle, Garnstr. 36 14482 Potsdam
Abstimmung
Dafür: ThomasB., Guido, FrankB
Dagegen
Enthaltung
Ergebnis: Angenommen

Einladung soll auch per Post an alle betreffenden Mitglieder erfolgen.

Vorschlag Einladungsschreiben

Hallo liebes Mitglied hiermit laden wir dich herzlich zur Hauptversammlung 2018.1 unseres Kreisverbandes Teltow-Fläming ein. Diese wird am 28.07.2018 ab 13:30 Uhr in der Landesgeschäftsstelle, Garnstraße 36 in 14482 Potsdam stattfinden. Neben der erforderlichen Wahl des Vorstandes werden wir auch darüber diskutieren und entscheiden, ob ein Zusammenschluss mit dem RV DOS zum Regionalverband Westbrandenburg (RV Ost) angestrebt werden soll. Ebenso können Anträge behandelt werden, die du nach wie vor entweder beim kommissaischen Vorstand oder über das Wiki einreichen kannst. Eine vollständige (vorläufige) Tagesordnung findest du anbei. Wir verbleiben mit herzlichen Grüßen und der Hoffnung, dass wir uns am 28.07. in Potsdam sehen.

Thomas Bennühr


im Auftrag des kommissarischen Vorstands

Vorläufige Tagesordnung

TOP 0. Akkreditierung

TOP 1. Eröffnung und Begrüßung

TOP 2. Wahl der Versammlungsleitung

TOP 3. Wahl der Protokollführung

TOP 4. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung

TOP 5. Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 6. Beschluss zur Tagesordnung

TOP 7. Beschluss über die Zulassung von Gästen sowie die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen/Streaming

TOP 8. Beschluss der Wahl- und Geschäftsordnung

TOP 9. Wahl der Wahlleitung und der Wahlhelfer

TOP 10. Wahl der Rechnungsprüfer nach § 9(5) PartG

TOP 11. Tätigkeitsberichte und Entlastung des Vorstandes

TOP 11.1 Tätigkeitsberichte der Vorstände

TOP 11.2 Bericht der Kassenprüfer

TOP 11.3 Bericht der Rechnungsprüfer

TOP 11.4 Aussprache zu den Berichten

TOP 12. Entlastung des Vorstandes

TOP 13. Vorstandswahlen

TOP 13.1 Beschluss zur Zusammensetzung des Vorstandes des Kreisverbandes gemäß §11 (1) der Satzung

TOP 13.2 Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes

TOP 14. Wahlen zum Schiedsgericht

TOP 14.1 Beschluss zum Schiedsgericht gemäß §5 (2) der Satzung

TOP 14.2 ggf. Vorstellung der Kandidaten zum Schiedsgericht und Wahl des Schiedsgerichtes

TOP 15. Wahl der Kassenprüfer

TOP 15.1 Beschluss zur Wahl von Kassenprüfern gemäß §8 (6) der Satzung

TOP 15.2 ggf. Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer

TOP 16. Behandlung von Anträgen

TOP 17. Sonstiges

TOP 18. Schließung der Versammlung

Das Einladungsschreiben sowie die vorläufige Tagesordnung werden direkt nach Terminfindung veröffentlicht und an die Mitglieder des Kreisverbandes per Mail und Brief versandt. Einladungsschreiben wird noch überarbeitet und am 26.6. verschickt.


  • Zuständigkeiten:
Einladungsmail und Kassenprüfung organisieren: Frank
Veröffentlichung im Wiki: Guido
Veröffentlichung im Gliederungsblog: Guido (kümmert sich)

TOP 4: Sonstiges

Vorschlag Antragstext Verschmelzung

Absichtserklärung zur Gründung eines Regionalverbandes Ostbrandenburg (RV Ost)

Der Kreisverband Teltow-Fläming befürwortet die perspektivische Zusammenlegung des Kreisverbandes mit der Gliederung Regionalverband Dahme-Oder-Spree zu einem neuen Regionalverband Ostbrandenburg. Die tatsächliche Verschmelzung erfolgt vorbehaltlich der Unterstützung durch den Landesverband zu einem späteren Zeitpunkt durch Zustimmung der betroffenen Gliederungen.
Begründung:
Der Kreisverband Teltow-Fläming ist derzeit handlungsunfähig. Um eine Betreuung der verbliebenen Piraten in dem betroffenen Gebiet langfristig sicherzustellen, ist die Schaffung eines größeren Regionalverbands Ostbrandenburg sinnvoll. Die Beschlussvorlage ist zunächst nur eine Absichtsbekundung und soll dem (kommissarischen) Kreisvorstand die notwendige Unterstützung des Kreisverbandes für ein weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit versichern. Die tatsächliche Verschmelzung der Gliederungen kann nur in enger Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand in Brandenburg zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


TOP 5: Sitzungstermine

Bei Bedarf

TOP 6: Schließen der Sitzung

Sitzungsende: 21:04