Kreisverband PM/Crew Nautilus/Teltow 20200211
Bericht aus dem Kreisausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Am 11.02.2019 fand die 1. Sitzung des Kreisausschusses für "Ordnung, Sicherheit und Verkehr" im Jahr 2020 statt.
Auf der Tagesordnung stand zunächst ein Antrag der Fraktion B90/GRÜNE zur Umsetzung des §18a der Kommunalverfassung 1.] im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Mit §18a der Kommunalverfassung werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung und Mitwirkung geregelt. In der Diskussion habe ich konkrete Vorschläge für eine Umsetzung des anzuwendenden § 18a gemacht, etwa eine Ermittlung aller Kinder- und Jugendparlamente sowie Werkstätten in Potsdam-Mittelmark und auf dieser Basis dann ein Herantreten an die Kinder und Jugendlichen, um über die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten zu beraten. Die Kreisverwaltung sah hier für konkrete Handlungsempfehlungen die Antragstellerin (B90/GRÜNE) in der Pflicht. Ich sehe dies anders. Aus meiner Sicht ist der Kreis Potsdam-Mittelmark hier auf Grund der gesetzlichen Vorgabe in der "Bringschuld", "er" muss dem Kreistag Vorschläge zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterbreiten. Leider hat B90/GRÜNE den Antrag dann im Verlauf der Diskussion zurückgezogen.
Umstritten war auch der folgende Antrag "Nahverkehrsplan PM - Fahrradmitnahme auf Buslinien ermöglichen". Die Fraktion FDP/BIK/-BIT/IGH wollte mit der Vorlage den Landrat beauftragen die Mitnahme von Fahrräder in Bussen zu ermöglichen. Was auf den erst Blick als sinnvolle Sache schien, stiess aber nach den Ausführungen des Behindertenbeauftragten Herrn Zeller doch auf Zweifel. Gund ist die latente Gefahr, dass es im Bus zu Konflikten zwischen Fahrradfahrern auf der einen und Menschen mit Kinderwagen, Rollis pp. auf der anderen Seite kommt. Es gibt ja nur wenige der begehrten Plätze in den Bussen. Der erste Beigeordnete im Kreis, Herr Stein wird das Thema nun als Aufsichtsrat in den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) mitnehmen und dort weiter diskutieren sowie nach einer Lösung suchen. Abgestimmt wurde dann über die Drucksache nicht mehr.
Als weitere Tagesordnungspunkte wurde über eine Erweiterung des Stellenplans sowie den Nahverkehrsplan abgestimmt. Mehrheitlich wurde auf Vorschlag der Kreisverwaltung ein "mittelstarkes" Szenario für den Nahverkehrsplan angenommen. Ich fand dies im Hinblick auf ein notwendig starkes Zeichen für einen besseren Umweltschutz mutlos und hätte mir kein Basis- oder mittelstarkes Szenario, sondern ein "starkes Szenario" als "Leuchtturmprojekt für Umweltschutz" gewünscht. Dies hätte zwar jährliche Mehrkosten von ca. 5 Mio. bedeutet, wäre aber für den finanzstarken Kreis ohne weiteres zu verkraften gewesen. Zudem bedeuten mehr Busse auf der Strasse auch Mehreinnahmen, so dass sich die Mehrkosten reduzieren würden. Gegen den Vorschlag der Kreisverwaltung auf "lediglich" ein mittelstarkes Szenario stimmte neben unserer Fraktion Die Linke / PIRATEN auch der Vertreter von BVB/FREIE WÄHLER. B90/GRÜNE enthielten sich. Ich hoffe, dass sich B90/GRÜNE bei der noch kommenden Abstimmung im Kreistag dann mutiger zeigen und sich mit Die Linke/PIRATEN und BVB/FREIE WÄHLER zusammen für ein starkes Szenario für Umweltschutz aussprechen werden.
Andreas Schramm (Sachkundiger Einwohner)
1.] § 18a der Kommunalverfassung Brandenburg lautet wie folgt:
§ 18a BbgKVerf – Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
(1) Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.
(2) Die Hauptsatzung bestimmt, welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung der Formen angemessen zu beteiligen.
(3) Die Gemeindevertretung kann einen Beauftragten für Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen benennen. Für den Beauftragten gilt § 18 Absatz 3 entsprechend.
(4) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, soll die Gemeinde in geeigneter Weise vermerken, wie sie die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.