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==Schulungen==
===Fortbildung===
*HowTo interner DSB (vorgesehen für Beauftragte der Gliederungen)
:*1. Schulung 19./20.11.2011 in Potsdam ([[Geschäftsstelle|LGS des LV Brandenburg]])
:*[[Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen/2011-11-19|Zur Agenda der 1. Schulung]]
==Belehrungen nach §5 BDSG==
===Belehrung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitglieder und Mitarbeiter===
*Gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit des DSB:
:§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
:(1) Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. ...
:Er hat insbesondere ...
:2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.
*Aus den Kommentaren:
:Die DSV erfüllt nur dann ihren vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck, wenn sie mit einer Belehrung des Beschäftigten über seine besonderen Verpflichtungen nach dem BDSG verbunden ist. (Gola/Schomerus Rn. 12, Simitis Rn. 30f.).
:Nach einhelliger Meinung erfüllt eine sinnhafte Belehrung nur ihren Zweck wenn sie im Rahmen einer Schulung erfolgt.
:Dazu führt das '''[https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/dsmanage.htm ULD]'' aus:
:<small> Angepasst auf die Belange der Piratenpartei; Mitglieder auch im Sinne von Mitarbeitern</small>
:Um eine hinreichende Qualifikation aller Mitarbeiter zu erreichen, sollte sich die Leitung der verantwortlichen Stelle / der bDSB an folgenden Fragen orientieren:
:Werden alle mit Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter nach § 5 BDSG verpflichtet?
:Wer ist zu schulen und in welchen zeitlichen Abständen (Aufstellen eines Schulungsplanes)? Ist es angesichts der Parteistruktur überdies sinnvoll, neuen Mitarbeitern eine Einführungsschulung zu geben?
:Zu welchen Themen wird geschult (hier zahlreiche inhaltliche Berührungspunkte zum Quality-Management; Beispiel: Verhalten von Mitarbeitern am Telefon. Welche Informationen darf ein Mitarbeiter an unbekannte Dritte herausgeben - Sensibilisierung für Schutz von Mitarbeiterdaten, für Betriebsgeheimnisse usw.)?
:Sind die Schulungen werthaltig im Hinblick auf allgemeine Datenschutzprinzipien, auf bereichsspezifische Vorgaben, auf Rechte und Pflichten von Mitglieder und Arbeitnehmern (was bringt mir Datenschutz konkret; wo bestehen bei der Datenverarbeitung kunden- oder kollegenbezogene Risiken)?
:Gibt es Schulungsunterlagen und werden sie gepflegt?
:Erhalten Mitarbeiter regelmäßig Tipps / Informationen zu Datenschutzfragen?
:Wird der Erfolg von Schulungen überprüft?
:Inwieweit werden die Mitarbeiter über datenschutzrelevante Entscheidungen des Vorstandes informiert?
*Fazit:
:Insbesondere bei einer stark dezentralisierten Struktur wie in der Piratenpartei, bei der sich die Handelnen oftmals nicht einmal kennen, sind besondere Maßnahmen zur Einhaltung des BDSG notwendig. Diese können nur durch eine mündliche Schulung (Belehrung) auf Dauer erfüllt werden.
==Bemerkung zur Datenschutzverpflichtung==
*Die aktuelle DSV wurde im Februar 2011 eingeführt. Auf die notwendige mündliche Belehrung wurde für eine Übergangszeit von einem Jahr verzichtet.
*Es sind Formulare mit der Bezeichnung Datenschutzerklärung zweifelhaften Inhaltes im Umlauf gewesen, die so keinen Bestand haben.
*Eine Gewährung von Systemzugriffen oder Zugriffen auf Teilsysteme mit persönlichen Daten (z.B. Mailinglisten) der Piratenpartei ist nur noch möglich, wenn die aktuelle DSV unterschrieben wurde und man an einer Belehrung teilgenommen hat. Da diese Belehrungen bundeseinheitlich erfolgen, ist jeder DSB einer verantwortlichen Stelle in der Piratenpartei zur Bestätigung befähigt.
===Termine===
*10. Belehrung am Do. 19.07.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*9. Belehrung am Di. 26.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*8. Belehrung am Sa. 16.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*7. Belehrung am Do. 31.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*6. Belehrung am Di. 08.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*5. Belehrung am Mo. 23.04.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*4. Belehrung am Di. 27.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*3. Belehrung am Mo. 19.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*2. Belehrung am Mi. 29.02.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*1. Belehrung am Di. 10.01.2012 - 19.30h (LV Brandenburg und andere), Dauer 1,5 Std. (Folienvortrag)
:Soweit die Technik funktioniert: [http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorlage:Telko_Raum_2700 Telko Bridge : +49 69 175 36 743 0 Raum 2700#]
'''Weitere Belehrungen erfolgen auch durch die Landesdatenschutzbeauftragten.'''
[[Kategorie:Bundesdatenschutzbeauftragter]] |
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==Schulungen==
===Fortbildung===
*HowTo interner DSB (vorgesehen für Beauftragte der Gliederungen)
:*1. Schulung 19./20.11.2011 in Potsdam ([[Geschäftsstelle|LGS des LV Brandenburg]])
:*[[Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen/2011-11-19|Zur Agenda der 1. Schulung]]
==Belehrungen nach §5 BDSG==
===Belehrung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitglieder und Mitarbeiter===
*Gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit des DSB:
:§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
:(1) Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. ...
:Er hat insbesondere ...
:2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.
*Aus den Kommentaren:
:Die DSV erfüllt nur dann ihren vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck, wenn sie mit einer Belehrung des Beschäftigten über seine besonderen Verpflichtungen nach dem BDSG verbunden ist. (Gola/Schomerus Rn. 12, Simitis Rn. 30f.).
:Nach einhelliger Meinung erfüllt eine sinnhafte Belehrung nur ihren Zweck wenn sie im Rahmen einer Schulung erfolgt.
:Dazu führt das '''[https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/dsmanage.htm ULD]'' aus:
:<small> Angepasst auf die Belange der Piratenpartei; Mitglieder auch im Sinne von Mitarbeitern</small>
:Um eine hinreichende Qualifikation aller Mitarbeiter zu erreichen, sollte sich die Leitung der verantwortlichen Stelle / der bDSB an folgenden Fragen orientieren:
:Werden alle mit Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter nach § 5 BDSG verpflichtet?
:Wer ist zu schulen und in welchen zeitlichen Abständen (Aufstellen eines Schulungsplanes)? Ist es angesichts der Parteistruktur überdies sinnvoll, neuen Mitarbeitern eine Einführungsschulung zu geben?
:Zu welchen Themen wird geschult (hier zahlreiche inhaltliche Berührungspunkte zum Quality-Management; Beispiel: Verhalten von Mitarbeitern am Telefon. Welche Informationen darf ein Mitarbeiter an unbekannte Dritte herausgeben - Sensibilisierung für Schutz von Mitarbeiterdaten, für Betriebsgeheimnisse usw.)?
:Sind die Schulungen werthaltig im Hinblick auf allgemeine Datenschutzprinzipien, auf bereichsspezifische Vorgaben, auf Rechte und Pflichten von Mitglieder und Arbeitnehmern (was bringt mir Datenschutz konkret; wo bestehen bei der Datenverarbeitung kunden- oder kollegenbezogene Risiken)?
:Gibt es Schulungsunterlagen und werden sie gepflegt?
:Erhalten Mitarbeiter regelmäßig Tipps / Informationen zu Datenschutzfragen?
:Wird der Erfolg von Schulungen überprüft?
:Inwieweit werden die Mitarbeiter über datenschutzrelevante Entscheidungen des Vorstandes informiert?
*Fazit:
:Insbesondere bei einer stark dezentralisierten Struktur wie in der Piratenpartei, bei der sich die Handelnen oftmals nicht einmal kennen, sind besondere Maßnahmen zur Einhaltung des BDSG notwendig. Diese können nur durch eine mündliche Schulung (Belehrung) auf Dauer erfüllt werden.
==Bemerkung zur Datenschutzverpflichtung==
*Die aktuelle DSV wurde im Februar 2011 eingeführt. Auf die notwendige mündliche Belehrung wurde für eine Übergangszeit von einem Jahr verzichtet.
*Es sind Formulare mit der Bezeichnung Datenschutzerklärung zweifelhaften Inhaltes im Umlauf gewesen, die so keinen Bestand haben.
*Eine Gewährung von Systemzugriffen oder Zugriffen auf Teilsysteme mit persönlichen Daten (z.B. Mailinglisten) der Piratenpartei ist nur noch möglich, wenn die aktuelle DSV unterschrieben wurde und man an einer Belehrung teilgenommen hat. Da diese Belehrungen bundeseinheitlich erfolgen, ist jeder DSB einer verantwortlichen Stelle in der Piratenpartei zur Bestätigung befähigt.
===Termine===
*10. Belehrung am Do. 19.07.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*9. Belehrung am Di. 26.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*8. Belehrung am Sa. 16.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*7. Belehrung am Do. 31.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*6. Belehrung am Di. 08.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*5. Belehrung am Mo. 23.04.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*4. Belehrung am Di. 27.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*3. Belehrung am Mo. 19.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*2. Belehrung am Mi. 29.02.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
*1. Belehrung am Di. 10.01.2012 - 19.30h (LV Brandenburg und andere), Dauer 1,5 Std. (Folienvortrag)
:Soweit die Technik funktioniert: [http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorlage:Telko_Raum_2700 Telko Bridge : +49 69 175 36 743 0 Raum 2700#]
'''Weitere Belehrungen erfolgen auch durch die Landesdatenschutzbeauftragten.'''
*Bayern: Zweiwöchentliche Schulungen jeweils Freitags in der LGS in München. Oft auch Schulungen verteilt in ganz Bayern. Weiter Infos: [http://wiki.piratenpartei.de/BY:Datenschutzbeauftragter#Datenschutzbelehrungen_.2F_Schulungen_.2F_Sprechstunden DSB BY]
[[Kategorie:Bundesdatenschutzbeauftragter]] |
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:Soweit die Technik funktioniert: [http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorlage:Telko_Raum_2700 Telko Bridge : +49 69 175 36 743 0 Raum 2700#]
'''Weitere Belehrungen erfolgen auch durch die Landesdatenschutzbeauftragten.'''
+*Bayern: Zweiwöchentliche Schulungen jeweils Freitags in der LGS in München. Oft auch Schulungen verteilt in ganz Bayern. Weiter Infos: [http://wiki.piratenpartei.de/BY:Datenschutzbeauftragter#Datenschutzbelehrungen_.2F_Schulungen_.2F_Sprechstunden DSB BY]
[[Kategorie:Bundesdatenschutzbeauftragter]]
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<div style="text-align: center; background-color: #ff8800;"><b>Navigationsbox des BDSB</b></div>
<div style="text-align: center; background-color: #FFF0DF; width: 100%; margin: 0px;"><a href="/index.php?title=Bundesdatenschutzbeauftragter&action=edit&redlink=1" class="new" title="Bundesdatenschutzbeauftragter (Seite nicht vorhanden)">Bundesdatenschutzbeauftragter</a> | <a class="mw-selflink selflink">Schulungen</a><br /><a href="/index.php?title=Bundesdatenschutzbeauftragter/Dokumente&action=edit&redlink=1" class="new" title="Bundesdatenschutzbeauftragter/Dokumente (Seite nicht vorhanden)">Dokumente und Formulare</a> | <a href="/index.php?title=Bundesatenschutzbeauftragter/Archiv&action=edit&redlink=1" class="new" title="Bundesatenschutzbeauftragter/Archiv (Seite nicht vorhanden)">Archiv</a> <br /> </div> </div>
<p><br />
</p>
<div id="toc" class="toc"><div class="toctitle" lang="de" dir="ltr"><h2>Inhaltsverzeichnis</h2></div>
<ul>
<li class="toclevel-1 tocsection-1"><a href="#Schulungen"><span class="tocnumber">1</span> <span class="toctext">Schulungen</span></a>
<ul>
<li class="toclevel-2 tocsection-2"><a href="#Fortbildung"><span class="tocnumber">1.1</span> <span class="toctext">Fortbildung</span></a></li>
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<h2><span class="mw-headline" id="Schulungen">Schulungen</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen&action=edit&section=1" title="Abschnitt bearbeiten: Schulungen">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h2>
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<ul><li>HowTo interner DSB (vorgesehen für Beauftragte der Gliederungen)</li></ul>
<dl><dd><ul><li>1. Schulung 19./20.11.2011 in Potsdam (<a href="/Gesch%C3%A4ftsstelle" title="Geschäftsstelle">LGS des LV Brandenburg</a>)</li>
<li><a href="/Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen/2011-11-19" title="Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen/2011-11-19">Zur Agenda der 1. Schulung</a></li></ul></dd></dl>
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<ul><li>Gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit des DSB:</li></ul>
<dl><dd>§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz</dd>
<dd>(1) Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. ...</dd>
<dd>Er hat insbesondere ...</dd>
<dd>2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.</dd></dl>
<ul><li>Aus den Kommentaren:</li></ul>
<dl><dd>Die DSV erfüllt nur dann ihren vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck, wenn sie mit einer Belehrung des Beschäftigten über seine besonderen Verpflichtungen nach dem BDSG verbunden ist. (Gola/Schomerus Rn. 12, Simitis Rn. 30f.).</dd>
<dd>Nach einhelliger Meinung erfüllt eine sinnhafte Belehrung nur ihren Zweck wenn sie im Rahmen einer Schulung erfolgt.</dd>
<dd>Dazu führt das '<i><a rel="nofollow" class="external text" href="https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/dsmanage.htm">ULD</a></i> aus:</dd>
<dd><small> Angepasst auf die Belange der Piratenpartei; Mitglieder auch im Sinne von Mitarbeitern</small></dd>
<dd>Um eine hinreichende Qualifikation aller Mitarbeiter zu erreichen, sollte sich die Leitung der verantwortlichen Stelle / der bDSB an folgenden Fragen orientieren:</dd></dl>
<dl><dd>Werden alle mit Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter nach § 5 BDSG verpflichtet?</dd>
<dd>Wer ist zu schulen und in welchen zeitlichen Abständen (Aufstellen eines Schulungsplanes)? Ist es angesichts der Parteistruktur überdies sinnvoll, neuen Mitarbeitern eine Einführungsschulung zu geben?</dd>
<dd>Zu welchen Themen wird geschult (hier zahlreiche inhaltliche Berührungspunkte zum Quality-Management; Beispiel: Verhalten von Mitarbeitern am Telefon. Welche Informationen darf ein Mitarbeiter an unbekannte Dritte herausgeben - Sensibilisierung für Schutz von Mitarbeiterdaten, für Betriebsgeheimnisse usw.)?</dd>
<dd>Sind die Schulungen werthaltig im Hinblick auf allgemeine Datenschutzprinzipien, auf bereichsspezifische Vorgaben, auf Rechte und Pflichten von Mitglieder und Arbeitnehmern (was bringt mir Datenschutz konkret; wo bestehen bei der Datenverarbeitung kunden- oder kollegenbezogene Risiken)?</dd>
<dd>Gibt es Schulungsunterlagen und werden sie gepflegt?</dd>
<dd>Erhalten Mitarbeiter regelmäßig Tipps / Informationen zu Datenschutzfragen?</dd>
<dd>Wird der Erfolg von Schulungen überprüft?</dd>
<dd>Inwieweit werden die Mitarbeiter über datenschutzrelevante Entscheidungen des Vorstandes informiert?</dd></dl>
<ul><li>Fazit:</li></ul>
<dl><dd>Insbesondere bei einer stark dezentralisierten Struktur wie in der Piratenpartei, bei der sich die Handelnen oftmals nicht einmal kennen, sind besondere Maßnahmen zur Einhaltung des BDSG notwendig. Diese können nur durch eine mündliche Schulung (Belehrung) auf Dauer erfüllt werden.</dd></dl>
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<ul><li>Die aktuelle DSV wurde im Februar 2011 eingeführt. Auf die notwendige mündliche Belehrung wurde für eine Übergangszeit von einem Jahr verzichtet.</li>
<li>Es sind Formulare mit der Bezeichnung Datenschutzerklärung zweifelhaften Inhaltes im Umlauf gewesen, die so keinen Bestand haben.</li>
<li>Eine Gewährung von Systemzugriffen oder Zugriffen auf Teilsysteme mit persönlichen Daten (z.B. Mailinglisten) der Piratenpartei ist nur noch möglich, wenn die aktuelle DSV unterschrieben wurde und man an einer Belehrung teilgenommen hat. Da diese Belehrungen bundeseinheitlich erfolgen, ist jeder DSB einer verantwortlichen Stelle in der Piratenpartei zur Bestätigung befähigt.</li></ul>
<h3><span class="mw-headline" id="Termine">Termine</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen&action=edit&section=6" title="Abschnitt bearbeiten: Termine">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h3>
<ul><li>10. Belehrung am Do. 19.07.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>9. Belehrung am Di. 26.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>8. Belehrung am Sa. 16.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>7. Belehrung am Do. 31.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>6. Belehrung am Di. 08.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>5. Belehrung am Mo. 23.04.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>4. Belehrung am Di. 27.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>3. Belehrung am Mo. 19.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>2. Belehrung am Mi. 29.02.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>1. Belehrung am Di. 10.01.2012 - 19.30h (LV Brandenburg und andere), Dauer 1,5 Std. (Folienvortrag)</li></ul>
<dl><dd>Soweit die Technik funktioniert: <a rel="nofollow" class="external text" href="http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorlage:Telko_Raum_2700">Telko Bridge : +49 69 175 36 743 0 Raum 2700#</a></dd></dl>
<p><b>Weitere Belehrungen erfolgen auch durch die Landesdatenschutzbeauftragten.</b>
</p>
<ul><li>Bayern: Zweiwöchentliche Schulungen jeweils Freitags in der LGS in München. Oft auch Schulungen verteilt in ganz Bayern. Weiter Infos: <a rel="nofollow" class="external text" href="http://wiki.piratenpartei.de/BY:Datenschutzbeauftragter#Datenschutzbelehrungen_.2F_Schulungen_.2F_Sprechstunden">DSB BY</a></li></ul>
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Bundesdatenschutzbeauftragter | SchulungenDokumente und Formulare | Archiv
Inhaltsverzeichnis
1 Schulungen
1.1 Fortbildung
2 Belehrungen nach §5 BDSG
2.1 Belehrung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitglieder und Mitarbeiter
3 Bemerkung zur Datenschutzverpflichtung
3.1 Termine
Schulungen[Bearbeiten]
Fortbildung[Bearbeiten]
HowTo interner DSB (vorgesehen für Beauftragte der Gliederungen)
1. Schulung 19./20.11.2011 in Potsdam (LGS des LV Brandenburg)
Zur Agenda der 1. Schulung
Belehrungen nach §5 BDSG[Bearbeiten]
Belehrung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitglieder und Mitarbeiter[Bearbeiten]
Gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit des DSB:
§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
(1) Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. ...
Er hat insbesondere ...
2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.
Aus den Kommentaren:
Die DSV erfüllt nur dann ihren vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck, wenn sie mit einer Belehrung des Beschäftigten über seine besonderen Verpflichtungen nach dem BDSG verbunden ist. (Gola/Schomerus Rn. 12, Simitis Rn. 30f.).
Nach einhelliger Meinung erfüllt eine sinnhafte Belehrung nur ihren Zweck wenn sie im Rahmen einer Schulung erfolgt.
Dazu führt das 'ULD aus:
Angepasst auf die Belange der Piratenpartei; Mitglieder auch im Sinne von Mitarbeitern
Um eine hinreichende Qualifikation aller Mitarbeiter zu erreichen, sollte sich die Leitung der verantwortlichen Stelle / der bDSB an folgenden Fragen orientieren:
Werden alle mit Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter nach § 5 BDSG verpflichtet?
Wer ist zu schulen und in welchen zeitlichen Abständen (Aufstellen eines Schulungsplanes)? Ist es angesichts der Parteistruktur überdies sinnvoll, neuen Mitarbeitern eine Einführungsschulung zu geben?
Zu welchen Themen wird geschult (hier zahlreiche inhaltliche Berührungspunkte zum Quality-Management; Beispiel: Verhalten von Mitarbeitern am Telefon. Welche Informationen darf ein Mitarbeiter an unbekannte Dritte herausgeben - Sensibilisierung für Schutz von Mitarbeiterdaten, für Betriebsgeheimnisse usw.)?
Sind die Schulungen werthaltig im Hinblick auf allgemeine Datenschutzprinzipien, auf bereichsspezifische Vorgaben, auf Rechte und Pflichten von Mitglieder und Arbeitnehmern (was bringt mir Datenschutz konkret; wo bestehen bei der Datenverarbeitung kunden- oder kollegenbezogene Risiken)?
Gibt es Schulungsunterlagen und werden sie gepflegt?
Erhalten Mitarbeiter regelmäßig Tipps / Informationen zu Datenschutzfragen?
Wird der Erfolg von Schulungen überprüft?
Inwieweit werden die Mitarbeiter über datenschutzrelevante Entscheidungen des Vorstandes informiert?
Fazit:
Insbesondere bei einer stark dezentralisierten Struktur wie in der Piratenpartei, bei der sich die Handelnen oftmals nicht einmal kennen, sind besondere Maßnahmen zur Einhaltung des BDSG notwendig. Diese können nur durch eine mündliche Schulung (Belehrung) auf Dauer erfüllt werden.
Bemerkung zur Datenschutzverpflichtung[Bearbeiten]
Die aktuelle DSV wurde im Februar 2011 eingeführt. Auf die notwendige mündliche Belehrung wurde für eine Übergangszeit von einem Jahr verzichtet.
Es sind Formulare mit der Bezeichnung Datenschutzerklärung zweifelhaften Inhaltes im Umlauf gewesen, die so keinen Bestand haben.
Eine Gewährung von Systemzugriffen oder Zugriffen auf Teilsysteme mit persönlichen Daten (z.B. Mailinglisten) der Piratenpartei ist nur noch möglich, wenn die aktuelle DSV unterschrieben wurde und man an einer Belehrung teilgenommen hat. Da diese Belehrungen bundeseinheitlich erfolgen, ist jeder DSB einer verantwortlichen Stelle in der Piratenpartei zur Bestätigung befähigt.
Termine[Bearbeiten]
10. Belehrung am Do. 19.07.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
9. Belehrung am Di. 26.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
8. Belehrung am Sa. 16.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
7. Belehrung am Do. 31.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
6. Belehrung am Di. 08.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
5. Belehrung am Mo. 23.04.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
4. Belehrung am Di. 27.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
3. Belehrung am Mo. 19.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
2. Belehrung am Mi. 29.02.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
1. Belehrung am Di. 10.01.2012 - 19.30h (LV Brandenburg und andere), Dauer 1,5 Std. (Folienvortrag)
Soweit die Technik funktioniert: Telko Bridge : +49 69 175 36 743 0 Raum 2700#
Weitere Belehrungen erfolgen auch durch die Landesdatenschutzbeauftragten.
Bayern: Zweiwöchentliche Schulungen jeweils Freitags in der LGS in München. Oft auch Schulungen verteilt in ganz Bayern. Weiter Infos: DSB BY
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old_html | <div class="mw-parser-output"><div style="clear:both; border: 1px solid #E0E0E0; margin: 1px 0px;">
<div style="text-align: center; background-color: #ff8800;"><b>Navigationsbox des BDSB</b></div>
<div style="text-align: center; background-color: #FFF0DF; width: 100%; margin: 0px;"><a href="/index.php?title=Bundesdatenschutzbeauftragter&action=edit&redlink=1" class="new" title="Bundesdatenschutzbeauftragter (Seite nicht vorhanden)">Bundesdatenschutzbeauftragter</a> | <a class="mw-selflink selflink">Schulungen</a><br /><a href="/index.php?title=Bundesdatenschutzbeauftragter/Dokumente&action=edit&redlink=1" class="new" title="Bundesdatenschutzbeauftragter/Dokumente (Seite nicht vorhanden)">Dokumente und Formulare</a> | <a href="/index.php?title=Bundesatenschutzbeauftragter/Archiv&action=edit&redlink=1" class="new" title="Bundesatenschutzbeauftragter/Archiv (Seite nicht vorhanden)">Archiv</a> <br /> </div> </div>
<p><br />
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<div id="toc" class="toc"><div class="toctitle" lang="de" dir="ltr"><h2>Inhaltsverzeichnis</h2></div>
<ul>
<li class="toclevel-1 tocsection-1"><a href="#Schulungen"><span class="tocnumber">1</span> <span class="toctext">Schulungen</span></a>
<ul>
<li class="toclevel-2 tocsection-2"><a href="#Fortbildung"><span class="tocnumber">1.1</span> <span class="toctext">Fortbildung</span></a></li>
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<li class="toclevel-1 tocsection-3"><a href="#Belehrungen_nach_.C2.A75_BDSG"><span class="tocnumber">2</span> <span class="toctext">Belehrungen nach §5 BDSG</span></a>
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<li class="toclevel-2 tocsection-4"><a href="#Belehrung_der_mit_der_Datenverarbeitung_befassten_Mitglieder_und_Mitarbeiter"><span class="tocnumber">2.1</span> <span class="toctext">Belehrung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitglieder und Mitarbeiter</span></a></li>
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<h2><span class="mw-headline" id="Schulungen">Schulungen</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen&action=edit&section=1" title="Abschnitt bearbeiten: Schulungen">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h2>
<h3><span class="mw-headline" id="Fortbildung">Fortbildung</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen&action=edit&section=2" title="Abschnitt bearbeiten: Fortbildung">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h3>
<ul><li>HowTo interner DSB (vorgesehen für Beauftragte der Gliederungen)</li></ul>
<dl><dd><ul><li>1. Schulung 19./20.11.2011 in Potsdam (<a href="/Gesch%C3%A4ftsstelle" title="Geschäftsstelle">LGS des LV Brandenburg</a>)</li>
<li><a href="/Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen/2011-11-19" title="Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen/2011-11-19">Zur Agenda der 1. Schulung</a></li></ul></dd></dl>
<h2><span id="Belehrungen_nach_§5_BDSG"></span><span class="mw-headline" id="Belehrungen_nach_.C2.A75_BDSG">Belehrungen nach §5 BDSG</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen&action=edit&section=3" title="Abschnitt bearbeiten: Belehrungen nach §5 BDSG">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h2>
<h3><span class="mw-headline" id="Belehrung_der_mit_der_Datenverarbeitung_befassten_Mitglieder_und_Mitarbeiter">Belehrung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitglieder und Mitarbeiter</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen&action=edit&section=4" title="Abschnitt bearbeiten: Belehrung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitglieder und Mitarbeiter">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h3>
<ul><li>Gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit des DSB:</li></ul>
<dl><dd>§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz</dd>
<dd>(1) Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. ...</dd>
<dd>Er hat insbesondere ...</dd>
<dd>2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.</dd></dl>
<ul><li>Aus den Kommentaren:</li></ul>
<dl><dd>Die DSV erfüllt nur dann ihren vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck, wenn sie mit einer Belehrung des Beschäftigten über seine besonderen Verpflichtungen nach dem BDSG verbunden ist. (Gola/Schomerus Rn. 12, Simitis Rn. 30f.).</dd>
<dd>Nach einhelliger Meinung erfüllt eine sinnhafte Belehrung nur ihren Zweck wenn sie im Rahmen einer Schulung erfolgt.</dd>
<dd>Dazu führt das '<i><a rel="nofollow" class="external text" href="https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/dsmanage.htm">ULD</a></i> aus:</dd>
<dd><small> Angepasst auf die Belange der Piratenpartei; Mitglieder auch im Sinne von Mitarbeitern</small></dd>
<dd>Um eine hinreichende Qualifikation aller Mitarbeiter zu erreichen, sollte sich die Leitung der verantwortlichen Stelle / der bDSB an folgenden Fragen orientieren:</dd></dl>
<dl><dd>Werden alle mit Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter nach § 5 BDSG verpflichtet?</dd>
<dd>Wer ist zu schulen und in welchen zeitlichen Abständen (Aufstellen eines Schulungsplanes)? Ist es angesichts der Parteistruktur überdies sinnvoll, neuen Mitarbeitern eine Einführungsschulung zu geben?</dd>
<dd>Zu welchen Themen wird geschult (hier zahlreiche inhaltliche Berührungspunkte zum Quality-Management; Beispiel: Verhalten von Mitarbeitern am Telefon. Welche Informationen darf ein Mitarbeiter an unbekannte Dritte herausgeben - Sensibilisierung für Schutz von Mitarbeiterdaten, für Betriebsgeheimnisse usw.)?</dd>
<dd>Sind die Schulungen werthaltig im Hinblick auf allgemeine Datenschutzprinzipien, auf bereichsspezifische Vorgaben, auf Rechte und Pflichten von Mitglieder und Arbeitnehmern (was bringt mir Datenschutz konkret; wo bestehen bei der Datenverarbeitung kunden- oder kollegenbezogene Risiken)?</dd>
<dd>Gibt es Schulungsunterlagen und werden sie gepflegt?</dd>
<dd>Erhalten Mitarbeiter regelmäßig Tipps / Informationen zu Datenschutzfragen?</dd>
<dd>Wird der Erfolg von Schulungen überprüft?</dd>
<dd>Inwieweit werden die Mitarbeiter über datenschutzrelevante Entscheidungen des Vorstandes informiert?</dd></dl>
<ul><li>Fazit:</li></ul>
<dl><dd>Insbesondere bei einer stark dezentralisierten Struktur wie in der Piratenpartei, bei der sich die Handelnen oftmals nicht einmal kennen, sind besondere Maßnahmen zur Einhaltung des BDSG notwendig. Diese können nur durch eine mündliche Schulung (Belehrung) auf Dauer erfüllt werden.</dd></dl>
<h2><span class="mw-headline" id="Bemerkung_zur_Datenschutzverpflichtung">Bemerkung zur Datenschutzverpflichtung</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen&action=edit&section=5" title="Abschnitt bearbeiten: Bemerkung zur Datenschutzverpflichtung">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h2>
<ul><li>Die aktuelle DSV wurde im Februar 2011 eingeführt. Auf die notwendige mündliche Belehrung wurde für eine Übergangszeit von einem Jahr verzichtet.</li>
<li>Es sind Formulare mit der Bezeichnung Datenschutzerklärung zweifelhaften Inhaltes im Umlauf gewesen, die so keinen Bestand haben.</li>
<li>Eine Gewährung von Systemzugriffen oder Zugriffen auf Teilsysteme mit persönlichen Daten (z.B. Mailinglisten) der Piratenpartei ist nur noch möglich, wenn die aktuelle DSV unterschrieben wurde und man an einer Belehrung teilgenommen hat. Da diese Belehrungen bundeseinheitlich erfolgen, ist jeder DSB einer verantwortlichen Stelle in der Piratenpartei zur Bestätigung befähigt.</li></ul>
<h3><span class="mw-headline" id="Termine">Termine</span><span class="mw-editsection"><span class="mw-editsection-bracket">[</span><a href="/index.php?title=Bundesdatenschutzbeauftragter/Schulungen&action=edit&section=6" title="Abschnitt bearbeiten: Termine">Bearbeiten</a><span class="mw-editsection-bracket">]</span></span></h3>
<ul><li>10. Belehrung am Do. 19.07.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>9. Belehrung am Di. 26.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>8. Belehrung am Sa. 16.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>7. Belehrung am Do. 31.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>6. Belehrung am Di. 08.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>5. Belehrung am Mo. 23.04.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>4. Belehrung am Di. 27.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>3. Belehrung am Mo. 19.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>2. Belehrung am Mi. 29.02.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)</li>
<li>1. Belehrung am Di. 10.01.2012 - 19.30h (LV Brandenburg und andere), Dauer 1,5 Std. (Folienvortrag)</li></ul>
<dl><dd>Soweit die Technik funktioniert: <a rel="nofollow" class="external text" href="http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorlage:Telko_Raum_2700">Telko Bridge : +49 69 175 36 743 0 Raum 2700#</a></dd></dl>
<p><b>Weitere Belehrungen erfolgen auch durch die Landesdatenschutzbeauftragten.</b>
</p></div> |
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Navigationsbox des BDSB
Bundesdatenschutzbeauftragter | SchulungenDokumente und Formulare | Archiv
Inhaltsverzeichnis
1 Schulungen
1.1 Fortbildung
2 Belehrungen nach §5 BDSG
2.1 Belehrung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitglieder und Mitarbeiter
3 Bemerkung zur Datenschutzverpflichtung
3.1 Termine
Schulungen[Bearbeiten]
Fortbildung[Bearbeiten]
HowTo interner DSB (vorgesehen für Beauftragte der Gliederungen)
1. Schulung 19./20.11.2011 in Potsdam (LGS des LV Brandenburg)
Zur Agenda der 1. Schulung
Belehrungen nach §5 BDSG[Bearbeiten]
Belehrung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitglieder und Mitarbeiter[Bearbeiten]
Gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit des DSB:
§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
(1) Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. ...
Er hat insbesondere ...
2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.
Aus den Kommentaren:
Die DSV erfüllt nur dann ihren vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck, wenn sie mit einer Belehrung des Beschäftigten über seine besonderen Verpflichtungen nach dem BDSG verbunden ist. (Gola/Schomerus Rn. 12, Simitis Rn. 30f.).
Nach einhelliger Meinung erfüllt eine sinnhafte Belehrung nur ihren Zweck wenn sie im Rahmen einer Schulung erfolgt.
Dazu führt das 'ULD aus:
Angepasst auf die Belange der Piratenpartei; Mitglieder auch im Sinne von Mitarbeitern
Um eine hinreichende Qualifikation aller Mitarbeiter zu erreichen, sollte sich die Leitung der verantwortlichen Stelle / der bDSB an folgenden Fragen orientieren:
Werden alle mit Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter nach § 5 BDSG verpflichtet?
Wer ist zu schulen und in welchen zeitlichen Abständen (Aufstellen eines Schulungsplanes)? Ist es angesichts der Parteistruktur überdies sinnvoll, neuen Mitarbeitern eine Einführungsschulung zu geben?
Zu welchen Themen wird geschult (hier zahlreiche inhaltliche Berührungspunkte zum Quality-Management; Beispiel: Verhalten von Mitarbeitern am Telefon. Welche Informationen darf ein Mitarbeiter an unbekannte Dritte herausgeben - Sensibilisierung für Schutz von Mitarbeiterdaten, für Betriebsgeheimnisse usw.)?
Sind die Schulungen werthaltig im Hinblick auf allgemeine Datenschutzprinzipien, auf bereichsspezifische Vorgaben, auf Rechte und Pflichten von Mitglieder und Arbeitnehmern (was bringt mir Datenschutz konkret; wo bestehen bei der Datenverarbeitung kunden- oder kollegenbezogene Risiken)?
Gibt es Schulungsunterlagen und werden sie gepflegt?
Erhalten Mitarbeiter regelmäßig Tipps / Informationen zu Datenschutzfragen?
Wird der Erfolg von Schulungen überprüft?
Inwieweit werden die Mitarbeiter über datenschutzrelevante Entscheidungen des Vorstandes informiert?
Fazit:
Insbesondere bei einer stark dezentralisierten Struktur wie in der Piratenpartei, bei der sich die Handelnen oftmals nicht einmal kennen, sind besondere Maßnahmen zur Einhaltung des BDSG notwendig. Diese können nur durch eine mündliche Schulung (Belehrung) auf Dauer erfüllt werden.
Bemerkung zur Datenschutzverpflichtung[Bearbeiten]
Die aktuelle DSV wurde im Februar 2011 eingeführt. Auf die notwendige mündliche Belehrung wurde für eine Übergangszeit von einem Jahr verzichtet.
Es sind Formulare mit der Bezeichnung Datenschutzerklärung zweifelhaften Inhaltes im Umlauf gewesen, die so keinen Bestand haben.
Eine Gewährung von Systemzugriffen oder Zugriffen auf Teilsysteme mit persönlichen Daten (z.B. Mailinglisten) der Piratenpartei ist nur noch möglich, wenn die aktuelle DSV unterschrieben wurde und man an einer Belehrung teilgenommen hat. Da diese Belehrungen bundeseinheitlich erfolgen, ist jeder DSB einer verantwortlichen Stelle in der Piratenpartei zur Bestätigung befähigt.
Termine[Bearbeiten]
10. Belehrung am Do. 19.07.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
9. Belehrung am Di. 26.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
8. Belehrung am Sa. 16.06.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
7. Belehrung am Do. 31.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
6. Belehrung am Di. 08.05.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
5. Belehrung am Mo. 23.04.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
4. Belehrung am Di. 27.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
3. Belehrung am Mo. 19.03.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
2. Belehrung am Mi. 29.02.2012 - 21.00h (bundesweit) auf mumble.piratenbrandenburg.de, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag)
1. Belehrung am Di. 10.01.2012 - 19.30h (LV Brandenburg und andere), Dauer 1,5 Std. (Folienvortrag)
Soweit die Technik funktioniert: Telko Bridge : +49 69 175 36 743 0 Raum 2700#
Weitere Belehrungen erfolgen auch durch die Landesdatenschutzbeauftragten.
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