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Änderungen
→Anmerkung
Als Dringlichkeitsantrag ist ein solcher Antrag durchaus möglich wenn die Satzung nichts anderes vorschreibt. Eine GO darf nicht über der Satzung stehen. Siehe -> [https://de.wikipedia.org/wiki/Dringlichkeitsantrag Dringlichkeitsantrag] [[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] ([[Benutzer Diskussion:Nixus Minimax|Diskussion]])
:Nö. Man kann auch keine Satzung aufgrund von Dringlichkeit ändern. Ausnahme wäre, es steht dazu nichts in der Satzung und alle stimmen schriftlich zu (§ 32 BGB). Und nun wollen wir die Diskussion von Basics beenden. Danke. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 15:54, 4. Dez. 2015 (CET)
==== Argument 1 ====