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→Anmerkung
Im Übrigen ist eine schiedsgerichtliche Klärung bei einem strittigen Sachverhalt keine "Kriegserklärung", sondern genau das: eine Klarstellung, ob die beanstandete Inanspruchnahme von Hoheitsrechten vorrangige Rechte beeinträchtigt. -- [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 22:33, 23. Dez. 2015 (CET)
Schade, das Du die Unsinnigkeit der Klage nicht verstehst, aber vielleicht liege ich ja auch falsch und Du kannst mir erklären, wie die Satzungsänderung Hoheitsrechte in Anspruch nimmt und vorrangige Rechte beeinträchtigt. Frank
* Ich glaube, wir sollten diese Diskussion beenden. Hier schreibt sich ja gerade jemand um Kopf und Kragen. ;-) -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 10:2021, 24. Dez. 2015 (CET)