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Änderungen

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|titel=Änderung des '''§ 10 Tagung''' der Landessatzung
|zusammenfassung=Redaktionelle Änderung. Der Begriff '''Akkreditierungspiraten''' ist für Außenstehende schwer nachzuvollziehen.
|text=Die Hauptversammlung Der Landesparteitag möge beschließen, '''§ 10 Abs. 4 Satz 3''' der Landessatzung wie folgt zu ändern:
Satz 3: Ihm obliegt die Akkreditierung; er kann ein neues Akkreditierungsteam bestimmen oder das Team des Einberufungsorgans nach § 8 Absatz 4 übernehmen.
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