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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 012

214 Bytes hinzugefügt, 16:06, 13. Jan. 2016
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Sind weniger als drei stimmberechtigte Personen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, sind die besondere Verbundenheit und ein Interesse an der politischen Wirksamkeit der Partei nicht mehr ersichtlich, die AG sollte aufgelöst werden.
Auch bei inaktiven Arbeitsgemeinschaften stehen häufig mehr als drei Mitglieder der AG im Wiki. Deshalb ist aus strukturellen Gründen eine Auflösung auch bei längerer Inaktivität der AG sinnvoll, um die parteipolitische Arbeit auf eine neue Grundlage zu stellen. Es ist auch eine Frage der Außendarstellung der Partei. Inaktive, tote Arbeitsgemeinschaften, die seit längerem im Wiki rumdümpeln, hinterlassen keinen positiven Eindruck bei Außenstehenden und Interessierten. 
Die Ergebnisse der aufgelösten AG werden archiviert.
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