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* bis 58 Tage vor der Wahl: Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#37 § 37 Abs. 1 BbgKWahlG]).
* bis 48 Tage vor der Wahl: Öffentliche Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge durch den Wahlleiter ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#38 § 38 Abs. 1 BbgKWahlG]).
== Unterstützerunterschriften ==
''Inhalt folgt.''
== Kreistage ==