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Nordbrandenburg/Archiv/Kommunalwahl 2019

54 Bytes hinzugefügt, 22:30, 2. Apr. 2018
K
Zeitplan
* bis 81 Tage vor der Wahl 18:00: Schriftliches Anzeigen der Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 29 Abs. 1 BbgKWahlG]).
* bis 72 Tage vor der Wahl: Verbindliche Bekanntgabe der zugelassenen Parteien, die ihre Teilnahme angezeigt haben ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 29 Abs. 4 BbgKWahlG]).
* bis 67 Tage vor der Wahl 16:00 Uhr: Vorlage der beglaubigten [[Kommunalwahl_2019#Unterst.C3.BCtzerunterschriften|Unterstützerunterschriften ]] bei der Wahlbehörde ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 4 BbgKWahlG]).
* bis 66 Tage vor der Wahl: Einreichung der schriftlichen Erklärung über den Zusammenschluss zu einer Listenvereinigung beim Wahlleitet ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#32 § 32 Abs. 2 BbgKWahlG]).
* bis 66 Tage vor der Wahl 12:00 Uhr: Letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 27 Abs. 2 BbgKWahlG]). Den Inhalt der Wahlvorschläge (insbesondere die Anforderungen an den Kandidaten, die Anzahl an Kandidaten sowie die einzureichenden Daten) bestimmt [https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28 § 28 BbgKWahlG]
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