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Im Blick auf die individuelle Förderung aller Kinder und die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bedarf es verstärkter Fortbildung, Beratung und Begleitung der Lehrkräfte und des gesamten anderen Personals. Zusätzliche Stunden für den sonderpädagogischen Förderbedarf werden den Schulen pauschal entsprechend ihrer Gesamtschülerzahl zugewiesen. Diese müssen tatsächlich Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf zugutekommen und dürfen nicht in das reguläre Lehrerstundenkontingent fließen. Im Rahmen der inklusiven Schule setzen wir uns auch für einen Rechtsanspruch begabter Kinder auf besondere individuelle Förderung ein.
|begruendung=Das bisherige Bildungskapitel des Wahlprogramms ist seit der LTW 2014 unverändert. Die AG Bildung hat den bisherigen Text daher umfassend überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst.
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|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Neythomas
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[[Kategorie:SAPO TO Onlineparteitag 2019.1]]