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Bearbeitungen
Änderungen
K
→Änderungsantrag des Landesvorstandes
Die auf die einzelnen Untergliederungen entfallenden Anteile sind [[Benutzer:Neythomas/Verteilung_PartFin#Fr.C3.BChere_Jahre|dieser Übersicht]] zu entnehmen.
==== [[Vorstand/Beschluss/B2022-021|Beschlussantrag : Verteilung der staatlichen Teilfinanzierung]] ====
Der Landesvorstand möge beschließen:
Stichtag ist dabei jeweils der 31.12. des Jahres, in dem dem Landesverband der Anteil aus der staatlichen Parteienfinanzierung überwiesen wurde; ersatzweise des Vorjahres, sofern aktuellere Daten nicht vorliegen. Gebiete, die derzeit im Tätigkeitsgebiet keiner Untergliederung liegen, werden für die Berechnung zu einer virtuellen Gliederung zusammengefasst und analog zu bestehenden Gliederungen behandelt. Ihr Anteil verbleibt beim Landesverband.
==='''TOP 5.2: Anfragen'''===