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{{BeschluÄnderung der Geschäftsordnung
|Name = Vorstandsbeschluss
|Datum = 08.03.2023
|Status = Entwurf
}}
== Thema: Änderung der Geschäftsordnung ==
Der Vorstand möge beschließen, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
Nach dem aktuellen Artikel 5 ("Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten") wird nachfolgender Artikel eingefügt:
:'''Art. 6: Erstattung von Aufwendungen'''
:Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf eine Erstattung von Aufwendungen für Fahrtkosten und Verwaltungstätigkeiten bis zu einer Gesamthöhe von 1.000 Euro pro Jahr, ohne dass es hierfür eines gesonderten Beschlusses bedarf. Die tatsächlichen Kosten sind durch Belege bzw. Fahrtkostenabrechnungen entsprechend der Fahrtkostenregelung der Bundespartei nachzuweisen. Zu erwartende Aufwendungen sind dem Vorstand nach Möglichkeit im Vorfeld anzukündigen. Sofern die Kosten einer einzelnen Aufwendung die zu erwartende Summe von 200 Euro überschreiten, ist hierzu im Vorfeld ein gesonderter Beschluss zu fassen.
== Begründung ==
Derzeit erhalten Vorstände für Fahrtkosten und andere Aufwendungen keine Entschädigung, sofern hierüber kein entsprechender Beschluss gefasst wurde. Durch die hier vorgeschlagene Änderung soll das Verfahren erleichtert werden und zudem die Möglichkeit einer Aufwandsverzichtspende geschaffen werden.
== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Riccardo, Dirk, ThomasN, Stefan, Axel -->
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|B2023-006]]
|dafür=
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= angenommen / abgelehnt / vertagt
|bemerkung=
}}
<!--
== Protokoll ==
siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2023-MM-DD|DD.MM.2023]]
-->
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2023]]
__NOTOC__
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{{BeschluÄnderung der Geschäftsordnung
|Name = Vorstandsbeschluss
|Datum = 08.03.2023
|Status = Entwurf
}}
== Thema: Änderung der Geschäftsordnung ==
Der Vorstand möge beschließen, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
Nach dem aktuellen Artikel 5 ("Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten") wird nachfolgender Artikel eingefügt:
:'''Art. 6: Erstattung von Aufwendungen'''
:Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf eine Erstattung von Aufwendungen für Fahrtkosten und Verwaltungstätigkeiten bis zu einer Gesamthöhe von 1.000 Euro pro Jahr, ohne dass es hierfür eines gesonderten Beschlusses bedarf. Die tatsächlichen Kosten sind durch Belege bzw. Fahrtkostenabrechnungen entsprechend der Fahrtkostenregelung der Bundespartei nachzuweisen. Zu erwartende Aufwendungen sind dem Vorstand nach Möglichkeit im Vorfeld anzukündigen. Sofern die Kosten einer einzelnen Aufwendung die zu erwartende Summe von 200 Euro überschreiten, ist hierzu im Vorfeld ein gesonderter Beschluss zu fassen.
== Begründung ==
Derzeit erhalten Vorstände für Fahrtkosten und andere Aufwendungen keine Entschädigung, sofern hierüber kein entsprechender Beschluss gefasst wurde. Durch die hier vorgeschlagene Änderung soll das Verfahren erleichtert werden und zudem die Möglichkeit einer Aufwandsverzichtspende geschaffen werden.
== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Riccardo, Dirk, ThomasN, Stefan, Axel -->
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|B2023-006]]
|dafür=
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= angenommen / abgelehnt / vertagt
|bemerkung=
}}
<!--
== Protokoll ==
siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2023-MM-DD|DD.MM.2023]]
-->
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2023]]