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Vorstand/Beschluss/B2023-006

71 Bytes hinzugefügt, 19:37, 8. Mär. 2023
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Thema: Änderung der Geschäftsordnung
:Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf eine Erstattung von Aufwendungen für Fahrtkosten und Verwaltungstätigkeiten bis zu einer Gesamthöhe von 1.000 Euro pro Jahr, ohne dass es hierfür eines gesonderten Beschlusses bedarf. Die tatsächlichen Kosten sind durch Belege bzw. Fahrtkostenabrechnungen entsprechend der Fahrtkostenregelung der Bundespartei nachzuweisen. Zu erwartende Aufwendungen sind dem Vorstand nach Möglichkeit im Vorfeld anzukündigen. Sofern die Kosten einer einzelnen Aufwendung die zu erwartende Summe von 200 Euro überschreiten, ist hierzu im Vorfeld ein gesonderter Beschluss zu fassen.
 
Die Nummerierung der nachfolgenden Artikel ändert sich entsprechend.
== Begründung ==
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