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K
→§ 6 Der Stadtvorstand
'''(5)Der Stadtvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter, <s>schriftlich</s> mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes <s>einberufen</s> <u>eingeladen</u>. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.'''
'''Die Einladungen <u>an die Vorstandsmitglieder</u> dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, <s>, sofern die Mitglieder des Stadtvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart schriftlich zugestimmt haben</s>.'''
'''<u>Die Mitglieder des Stadtverbands werden elektronisch vorab informiert.</u>'''
'''Der Vorstand bleibt bis zur satzungsmäßigen Wahl des neuen Vorstandes im Amt.'''
===§ 7 Der Stadtparteitag===