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{{GreenBox2|1=Antragsfrist|2=
<big>'''Die Antragsfrist für den Kreisparteitag endet endete am 18.06.2011 um 23:59:59 Uhr.'''</big> * '''Kreissatzung § 7 (4)''' [...] Anträge zum Kreisparteitag sind mit einer Eingangsfrist von zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Kreisvorstand einzureichen.* '''Kreissatzung § 7 (5)''' Später zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. [...]* '''Kreissatzung § 9 (2)''' Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich beim Kreisvorstand eingegangen ist.
<big>'''Für den Gründungsparteitag des Regionalverbandes gibt es keine Antragsfrist.'''</big>