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Landesschiedsgericht

611 Bytes hinzugefügt, 20:24, 20. Aug. 2011
Erreichbarkeit
==Erreichbarkeit==
 
Die schriftliche Anrufung muss dem Vorsitzenden Richter des (jeweiligen) Gerichtes eingereicht werden. (siehe [http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#Abschnitt_C:_Schiedsgerichtsordnung §2 Abs. 2 Bundesschiedsgerichtsordnung])
:'''E-Mail:''' [mailto:schiedsgericht@piratenbrandenburg.de Schiedsgericht]
:'''Tel.''' 0176/48659500
:'''Fax.''' 0331/6014744
 
 
 
==Anrufung==
 
Zum Mindestinhalt einer Anrufung heißt es in § 8 Abs 3 der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung:
 
(3) Eine formgerechte Anrufung muss in Textform erfolgen und folgendes enthalten:
1. Name, Anschrift und weitere Kontaktdaten des Einreichenden (Kläger),
2. Name und Anschrift des anderen Streitpartners (Angeklagter),
3. klare, eindeutige Anträge,
4. eine Begründung inklusive einer Schilderung der Umstände (Anklageschrift).
 
Das Schiedsgericht kann
* per eMail an die oben genannten Mail-Adresse
* per Fax an die oben genannte Faxnummer sowie
* per Schriftsatz an die Adresse der Landesgeschäftsstelle mit dem Adresszusatz/ Betreff '''Schiedsgericht'''
 
angerufen werden.
Eine zeitnahe Befassung mit dem Anrufungsbegehren kann am ehesten durch Anrufung per eMail sichergestellt werden.
==Mitglieder==
1.207
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