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Änderungen
→13. Inkrafttreten
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=Geschäftsordnung Kreisvorstand MOL=
==3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss==
*1. Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes gerne beiwohnen. Sie werden vorab gemäß Satzung über das Stattfinden der Sitzung informiert. Gäste können zugelassen werden, '''sofern sich der Vorstand zu Beginn der Sitzung mit einfacher Mehrheit dafür ausspricht'''. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten die selben Regeln.
*2. Der Vorstand verpflichtet sich, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, Sitzungen auch virtuell zu übertragen. Dieses gilt nicht für den nicht öffentlichen Teil.
==11. Tätigkeitsbericht==
*Jedes Vorstandsmitglied erstellt einen Tätigkeitsbericht ist angehalten auf seiner Wikiseite ein Logbuch mit den piratischen Tätigkeiten während der Amtzeit zu führen. Die Einträge sind laufend und legt diesen dem Kreisparteitag vorzeitnah zu ergänzen um jedem Gelegenheit zu geben, die Tätigkeiten des Vorstands nachzuvollziehen. Form und Umfang ergibt sich aus den Tätigkeiten. '''Der Tätigkeitsbericht Das Logbuch muss mindestens die Art der im Zusammenhang mit der politischen Arbeit des Kreisvorstandes durchgeführten Tätigkeiten während des vom Bericht Logbuch umfassten Zeitraumes enthalten.'''Zum Kreisparteitag wird aus den Inhalten des Logbuchs vom jeweiligen Vorstandsmitglied ein Rechenschaftsbericht erstellt und vorgelegt. Der Tätigkeitsbericht muss 14 Tage vor dem Termin des Kreisparteitages im Wiki des Landesverbandes eingestellt sein, damit sich jedes Parteimitglied damit auseinandersetzen kann.
==12. Aufgabenverteilung==
==13. Inkrafttreten==
*Diese Geschäftsordnung tritt am 28.11.2011 in Kraft.
:zuletzt geändert am 19.10.2012 durch Beschluss vom 18.10.2012 http://wiki.piratenbrandenburg.de/Kreisverband_MOL/Vorstandssitzungsprotokolle/Sitzung_vom_18.10.2012