Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Innere Sicherheit

Keine Änderung der Größe, 21:58, 8. Dez. 2011
(Weitere) Positionierung: Gliederung verändert
Um diesen Entwicklungen entgegen zu wirken, ist besseres Equipment der Beamten im Einsatz erforderlich (bspw. Fernmeldetechnik, um Einsatzberichte im Fahrzeug verfassen zu können), mehr Personal und dezentrale Strukturen, um die Reaktionszeiten so gering wie möglich zu halten.
 
=== Öffentliche Überwachung (Positionspapier 06) ===
Wortlaut des Positionspapiers:
<blockquote style="border: 1px solid blue; padding: 2em;">
Die zunehmende pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum - zum Beispiel auch in öffentlichen Verkehrsmitteln - dient lediglich der gefühlten Sicherheit und greift unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Videoüberwachung kann Straftaten nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen. Wir lehnen den weiteren Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen zudem in keiner Relation zum Nutzen. Eine Neuorientierung hin zu effektiven Lösungen, wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr Polizeistreifen, ist dringend erforderlich.
</blockquote>
 
==== IST-Zustand ====
Der Polizei stehen im Rahmen der Gefahrenabwehr (BbgPolG) weitreichende Befugnisse zur Erfassung von Telekommunikationsdaten (z.B. Handyortung) und die systematische Abfilmung von Autokennzeichen zu.
 
==== Positionierung ====
Es drängt sich hier die Vergleichbarkeit zur Rasterfahndung auf – Stichwort "Handygate" in Dresden. Eine Datenerfassung bis hin zur Überwachung sämtlicher Kommunikationsdaten mag auch zur Gefahrenabwehr (Prävention, die Repression, also Strafverfolgung läuft über die Strafprozessordnung und liegt gesetzgeberisch in der Hand des Bundes) manchmal verhältnismäßig sein – hier aber nur individualisiert! Das massenhafte Sammeln von Daten kommt einem Generalverdacht gegen die Betroffenen gleich und ist schon aus rechtsstaatlichen Überlegungen heraus nicht hinnehmbar. Hier muss von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden; nur bei Gefahr im Verzug darf auf die Entscheidung eines Richters verzichtet werden. Diese ist jedoch auch nachträglich unverzüglich einzuholen.
Während die Erfassung von Telekommunikationsdaten durch die weitgehend zentralisierte Netze (nur wenige Provider) lediglich die Nutzung bestehender Infrastruktur bedeutet (und dennoch ein starker Eingriff bleibt), bedeutet eine systematische Kennzeichenerfassung im Zweifelsfalle den Aufbau einer komplett neuen Überwachungsinfrastruktur, deren ausschließlich rechtmäßige Nutzung zudem nicht sichergestellt werden kann.
=== Kennzeichnungspflicht von Polizisten (Positionspapier 05) ===
==== Positionierung ====
Die Gründe für die Kennzeichnungspflicht im geschlossenen Einsatz sind uns spätestens seit der Demonstration "Freiheit statt Angst" 2009 und Stuttgart 21 bekannt (und werden auch im Positionspapier angeführt). Eine Kennzeichnung auch während des "normalen" Dienstes sollte aus ähnlich gelagerten Gründen, aber auch schlicht deswegen erfolgen, um mehr Bürgernähe zu erzeugen. Die wenigsten Bürger kennen den Unterschied zwischen einem Polizeimeister und einem Polizeioberkommissar (geschweige denn die entsprechenden Amtsbezeichnungen überhaupt), was schon in der Ansprache des einzelnen Beamten zu Hindernissen der Kommunikation führt. Überhaupt wirkt eine Kommunikation "auf Augenhöhe" (Name gegen Name, statt Name gegen Uniform) deeskalierend. Weiterhin sollte sich ein Polizist auf Verlangen grundsätzlich ausweisen, legitimieren müssen. Dies einerseits, weil auch von Maßnahmen Unbetroffene ein legitimes Interesse an Klarstellung des Status des entsprechenden Beamten haben können, andererseits zum weitergehenden Schutz des Betroffenen. So könnten z.B. Zeugen einer rechtswidrigen Maßnahme eine Legitimierung des Beamten einfordern.
 
=== Öffentliche Überwachung (Positionspapier 06) ===
Wortlaut des Positionspapiers:
<blockquote style="border: 1px solid blue; padding: 2em;">
Die zunehmende pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum - zum Beispiel auch in öffentlichen Verkehrsmitteln - dient lediglich der gefühlten Sicherheit und greift unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Videoüberwachung kann Straftaten nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen. Wir lehnen den weiteren Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen zudem in keiner Relation zum Nutzen. Eine Neuorientierung hin zu effektiven Lösungen, wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr Polizeistreifen, ist dringend erforderlich.
</blockquote>
 
==== IST-Zustand ====
Der Polizei stehen im Rahmen der Gefahrenabwehr (BbgPolG) weitreichende Befugnisse zur Erfassung von Telekommunikationsdaten (z.B. Handyortung) und die systematische Abfilmung von Autokennzeichen zu.
 
==== Positionierung ====
Es drängt sich hier die Vergleichbarkeit zur Rasterfahndung auf – Stichwort "Handygate" in Dresden. Eine Datenerfassung bis hin zur Überwachung sämtlicher Kommunikationsdaten mag auch zur Gefahrenabwehr (Prävention, die Repression, also Strafverfolgung läuft über die Strafprozessordnung und liegt gesetzgeberisch in der Hand des Bundes) manchmal verhältnismäßig sein – hier aber nur individualisiert! Das massenhafte Sammeln von Daten kommt einem Generalverdacht gegen die Betroffenen gleich und ist schon aus rechtsstaatlichen Überlegungen heraus nicht hinnehmbar. Hier muss von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden; nur bei Gefahr im Verzug darf auf die Entscheidung eines Richters verzichtet werden. Diese ist jedoch auch nachträglich unverzüglich einzuholen.
Während die Erfassung von Telekommunikationsdaten durch die weitgehend zentralisierte Netze (nur wenige Provider) lediglich die Nutzung bestehender Infrastruktur bedeutet (und dennoch ein starker Eingriff bleibt), bedeutet eine systematische Kennzeichenerfassung im Zweifelsfalle den Aufbau einer komplett neuen Überwachungsinfrastruktur, deren ausschließlich rechtmäßige Nutzung zudem nicht sichergestellt werden kann.
=== Unabhängige Ermittlungsbehörde für Fälle von Polizeigewalt (bislang von keinem Positionspapier umfasst) ===
247
Bearbeitungen

Navigationsmenü