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→Art. 5: Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten: Änderung gemäß ReVo-Beschluss vom 2012-03-22
=== Art. 5: Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten ===
(1) Die primäre Verwaltung der Mitgliederdaten erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle und den LandesschatzmeisterLandesverband. Dem Kassenwart obliegt die Aufgabe, Änderungen der Mitgliederdaten den zuständigen Stellen anzuzeigen. Der Kassenwart hat auf jeder Vorstandssitzung die aktuellen Kennzahlen (Kontostände, Barkasse und Mitgliederzahl) öffentlich zu machen.
(2) Jedes Vorstandsmitglied erhält Zugriff auf die Mitgliederdaten, sofern es diese zur Ausführung seiner Aufgaben benötigt.