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Kreisverband TF/Geschäftsordnung des Kreisvorstandes

29 Bytes hinzugefügt, 18:48, 26. Apr. 2012
9. Protokollführung und Beurkundung
====9. Protokollführung und Beurkundung====
*1. Zu Beginn der Sitzung wird werden aus den Anwesenden ein Protokollant und ein Protokollassistent bestimmt. Die Vorstandssitzungen müssen protokolliert werden. Das Protokoll ist von dem für die Sitzung verantwortlichen Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Das Protokoll ist im Wiki zu veröffentlichen. Die ausgedruckten, unterzeichneten Protokolle werden vom 1. Vorsitzenden gesammelt und archiviert.
*2. Der Vorstand verpflichtet sich, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, das Protokoll live während der Sitzung virtuell zugänglich zu machen. Dieses gilt nicht für den nicht öffentlichen Teil.
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