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→10. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten
====10. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten====
*Die Verwaltung der Mitgliederdaten wird durch den Kreiskassierer Kassenwart verantwortet. Er verwaltet und sichert die Mitgliederdaten. Allen Vorstandsmitgliedern soll auf Begründung der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich sein, sofern sie die gemäß Satzung erforderliche Datenschutzverpflichtung unterzeichnet haben. Die Verwaltung erfolgt im wesentlichen elektronisch.
====11. Tätigkeitsbericht====