8.113
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Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass der <s>das Landesamt für </s> [1] Verfassungsschutz Brandenburg aufgelöst wird. Die Aufgaben sollen - soweit notwendig - an die Staatsschutzabteilung der Polizei Brandenburg übertragen werden.
| Begründung =
Nach § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes "die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, sowie sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden".
==== Argument 2 ====
...
=== Redaktionelle Änderung===
[1] Wurde auf dem beschließenden LPT 2012.1 readaktionell geändert (Abteilung V des MdI)