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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Gesundheitswesen

3.034 Bytes hinzugefügt, 19:17, 12. Jul. 2012
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Hoffe, dass ich Dich ein wenig überzeugen konnte ... :-)
 
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* Ich bin etwas verwirrt: Du schreibst auf Anfrage von Uk, dass Vieles nicht auf Landesebene umsetzbar ist - aus der Forderung im Text geht dies aber überhaupt nicht hervor, dass die Piraten Brandenburg sich zB. für diese Sachen auf Bundesebene einsetzen wollen, dies umzusetzen. Zusätzlich die Form: ist es denn möglich die Punkte a-g in einem einheitlichen Text auszuformulieren - am Besten sogar modularisiert? Mich persönlich sträubt es (auch bei anderen Anträgen, die wegen der Form auf dem LPT 2012.1 abgelehnt wurden), reine Aufzählungen anzunehmen und sie in das Wahlprogramm zu gießen. Aus der Forderung sollte schon ersichtlich sein, was WIR auf Landesebene stemmen/ändern können und was nicht. Für letzteres sollte(tm) ein Passus existieren, wofür WIR uns auf Bundesebene stark machen wollen. Des weiteren lehne ich persönlich - auch nach Diskussion zum Programmantrag auf dem BPT Ende 2011 inkl. Klarstellung im Protokoll [http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Abschaffung_der_Zwangsmitgliedschaft_in_Kammern_und_Verb.C3.A4nden_.28ausgenommen_Rechtsanwalts-.2C_Notar-_und_.C3.84rztekammern.29] - Punkt d) vollumfänglich ab. Ärzte- Notar und Rechtsanwaltskammern sind die einzigen Kammern, für die keine Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft zulässig sein soll, da diese als einzige Instanz zur Zulassung/Aberkennung der Ausführung des Berufs sind. Die Ärztekammer ist mitunter dazu da, die Patienten zu schützen und ggf. Maßnahmen durchzuführen. Bei den 3 genannten Kammern ist dies auch als "Selbstbereinigung" zu betrachten. Deswegen spreche ich mich persönlich gegen d) und respektive gegen den gesamten Antrag aus, da er nicht modularisiert wurde. Wenn etwas mit sehr großen Konsequenzen abgeschafft werden soll, dann ist es - da Begründung nicht im Antragstext - mehr als dienlich aufzuzeigen, wer stattdessen dies übernehmen soll und in welcher Form. Die Begründung für d) greift für mich viel zu kurz, da weitaus mehr und Wichtiges die Ärztekammer durchführt [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztekammer_(Deutschland)#Aufgaben] ... oder anders gesagt: die Begründung zu d) passt mMn nicht zur Forderung von d) --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 15:22, 11. Jul. 2012 (CEST)
 
@[[Benutzer:FireFox|FireFox]]: Auch Dir erstmal herzlich Dank für den Kommentar! Dazu folgendes:
 
* Ich hatte eigentlich gehofft, dass die Trennung zwischen landespolitisch druchsetzbaren Zielen (a bis f) und bundespolitischer Unterstützung (g) klar erkennbar ist.
* Mit d) und der mangelhaften Begründung hast Du sicher Recht! Ich hatte wirklich nicht damit gerechnet, dass jemand der Ärztekammer (ÄK) diese Bedeutung beimisst. So gibt es unter den Ärzten, für die diese Kammer ja gedacht ist, eigentlich keinen, der darin einen Sinn sieht. Deshalb lass mich an dieser Stelle eine Begründung nachreichen, da Deine Infos nicht ganz richtig sind:
 
- Die ÄK entscheidet NICHT über Zulassung oder Aberkennung der Berufserlaubnis! In Berlin z.B. macht das die Senatsverwaltung für Gesundheit, in Brandenburg das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV). Also nichts mit "Selbstreinigung" durch die ÄKs.
 
- Auch ist der "Patientenschutz" NICHT Aufgabe der ÄK. Die ÄK betreibt eine Schlichtungsstelle, an die sich Patienten oder auch Ärzte bei Streitigkeiten wenden können, die dann versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Allerdings ist die psychologische und logistische Hemmschwelle eines Patienten relativ hoch, sich an eine ÄK zu wenden, so dass ich mir da grade für die Patienten eine wesentlich entgegenkommendere Lösung wünschen würde.
 
- Und dann organisiert die ÄK noch diverse Prüfungen (z.B. Facharzt, Zusatzbezeichnungen etc.)
 
Andere Aufgaben (Meldewesen, Beratung des Gesetzgebers) spielen kaum eine Rolle.
 
Zum Schluss noch eine kleine Geschichte, wie unzureichend das ganze System ist: In einem kleinen Krankenhaus in einem kleinen Dorf irgendwo in dieser Republik wurde der diensthabende Arzt gesucht und schließlich mit einer BtM-Überdosierung in seinem Zimmer gefunden und erfolgreich wiederbelebt. Im Nachgang fanden wir heraus, dass der Kollege bereits seit über 10 Jahren als bekannter Abhängiger unterwegs ist.
* Problem 1): Es gibt keine zentrale Erfassung. Selbst wenn die ÄK in dem einen Bundesland Bescheid weiss, die im Nachbarland bleibt ahnungslos. Selbst die Aberkennung der Berufserlaubnis bleibt unbekannt, wenn man sich nicht die Mühe macht, alle 17 ÄKs durchzutelefonieren.
* Problem 2): Ich habe mir die Finger wund telefoniert mit lokaler ÄK und Bundes-ÄK, wie jetzt weiter zu verfahren ist - völlig ohne Ergebnis. Da uns unbekannt war, welche Behörde die Berufserlaubnis ausgestellt hatte und der Kollege unauffindbar aus dem Krankenhaus verschwand, konnte auch nirgendwo ein Antrag auf Berufsverbot gestellt werden.
Du siehst, das was dann am Ende als Aufgabe der ÄK übrigbleibt, ist entweder von geringer Bedeutung oder aber sie wird ihrem Anspruch nichtmal gerecht. Deshalb mein Antrag auf bundespolitische Unterstützung einer zentralen Stelle für Erfassung, Qualitätsmanagement, Ressourcenplanung etc..
 
P.S.: Erklär doch bitte einem "Anfänger", was Du mit "modularisiert" meinst.
==== Argument 1 ====
4.328
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