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Satzung/Kreissatzung

334 Bytes hinzugefügt, 11:59, 23. Jul. 2009
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* zu $ 5 (1): Dazu steht in unserer Landessatzung(Entwurf) nichts. Die Bundessatzung schreibt zwar cor, dass der Austritt schriftlich anzuzeigen ist, aber sagt nicht, wem das anzuzeigen ist. Sollte noch in Landessatzung geregelt werden! --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:41, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu § 8: Verhältnis von Gliederungen. Dieser Paragraf kann komplett gestrichen werden. Der Kreisverband mit seinen Gliederungen kann ohnehin nichts anderes tun als ihm durch die übergeordneten Satzungen (Land, Bund) eingeräumt wird. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 12:31, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu § 9a In dieser Kreissatzung wird der Vorstand auf Lebenszeit gewählt. Hier sollte noch eingefügt werden: Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl und für die Dauer von einem Jahre in Einzelwahl gewählt; sie bleiben in jedem Fall bis zur rechtsgültigen Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 12:59, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu § 9a (1): Drei im Vorstand sollten erst einmal reichen. --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:58, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu § 9a (1b): Sollen wir uns das offenhalten, Beisitzer für z.B. Fachthemen wählen zu können? Fände ich ganz praktisch. --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:58, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu § 9b (3): […] … wenn es das Interesse des Kreisverbandes erfordert… […] Was ist das Interesse des Kreisverbandes und wann tritt es auf? Diese Aussage ist zu ungenau definiert und kann gestrichen werden. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 12:31, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu § 10 (1) Dieser Absatz schließt aber aus, das z.B. ein prominenter Pirat eines anderen Kreisverbandes für die Liste kandidiert, obwohl möglicherweise niemand aus dem Kreisverband antritt. Hier sollte lediglich den Mitgliedern des Kreisverbandes Vorrang eingeräumt, eine Fremdkandidatur aber nicht ausgeschlossen werden. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 12:56, 23. Jul. 2009 (CEST)
* Es fehlt eine Regelung zum Inkrafttreten der Satzung. Vorschlag:
§ 14 Inkrafttreten
1) Die Satzung tritt einen Tag nach der Versammlung, auf der sie beschlossen wurde, in Kraft.
2) Änderungen treten am Tag nach dem beschließenden Landesparteitag in Kraft.
 
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