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Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 15.11.2012
:Status: eingereicht :[Bearbeiten] Thema: Beschluss über Bestätigung der Abstimmung von Umlaufbeschlüssen :Der Kreisvorstand Potsdam-Mittelmark möge beschließen: :*Die Abstimmungen und die jeweiligen Abstimmungsergebnisse inkl. das dokumentierte Abstimmverhalten der im Umlauf gestarteten Beschlüsse des aktuellen und vorherigen Kreisvorstandes haben so stattgefunden und werden formell nachträglich bestätigt. Dies betrifft im Besonderen die Beschlüsse: : 2012-034 - schon am 15.11.12 bestätigt: : 2012-033 - schon am 15.11.12 bestätigt: : 2012-032 - schon am 15.11.12 bestätigt: : 2012-031 : : 2012-030 : : 2012-028 : : 2012-027 : : 2012-018 : : 2012-016 : : 2012-015 : : 2012-014 : : 2012-013 wird durch 2012-015 wieder aufgehoben: : 2012-012 ::Eine vollständige Überprüfung der Beschlüsse und der Abstimmungsverhalten ist nicht ganz sauber nachvollziehbar. Daher ist es nicht unproblematisch, Dinge zu bestätigen, die nicht ganz klar sind.:[Bearbeiten] Begründung :Gemäß urpsrünglicher und nach kleiner Änderung aktueller GO [1] des Kreisvorstandes Potsdam-Mittelmark sind Umlaufbeschlüsse nur dann möglich, wenn damit die GO nicht geändert wird UND es sich um schützenswerte Daten handelt, die auf einer Vorstandssitzung wegen der Öffentlichkeit nicht behandelt werden können. Damit entfallen Umlaufbeschlüsse jeglicher anderer Art. Dies ist eine Heilung eines allgemeinen Versäumnisses. Sämtliche Nicht-Mitgliedsaufnahmen-Umlaufbeschlüsse sind schwebend unwirksam. Die GO kennt zudem keine Fristen für die Einladung zu einer Vorstandssitzung. Zudem sind Gründe, wie Dringlichkeiten von Beschlüssen keinerlei Gründe für einen UB sind.
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:[Bearbeiten] Anmerkung :Danou (Diskussion) 23.11.2012 3:12 (CEST): : :Ich war erst seit Beschluss 2012-029 im Vorstand. Die anderen Protokolle hat der vorhergehende Vorstand zu verantworten. : : Ich andreas390 habe folgende Bedenken:
1. Das Abstimmungsverfahren zu den Umlaufbeschlüssen entspricht der bisher gängigen Praxis im gesamten Landesverband. Damit dürfte wohl nicht zwangsläufig von einer "schwebenden Unwirksamkeit" der "alten" Beschlüsse auszugehen sein.
2. Unabhängig von Punkt 1., haben wir bereits (um auf der sicheren Seite zu sein) einige der aufgeführten Beschlüsse am 15.11.2012 formell bestätigt. Mir ist unklar, warum wir auch diese Beschlüsse ein weiteres Mal bestätigen sollen.
* http://wiki.piratenbrandenburg.de/PM/Vorstand/Beschluss/2012-036
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:Thema: Neue GO des Kreisvorstandes Potsdam-Mittelmark:Name: Vorstandsbeschluss:Datum: 15.11.2012:Status: eingereicht :[Bearbeiten] Thema: Neue GO des Kreisvorstandes Potsdam-Mittelmark :Der Kreisvorstand Potsdam-Mittelmark möge die neue GO beschließen: :Die Geschäftsordnung des Vorstandes wird wie folgt geändert: Die aktuelle Geschäftsordnung ist ungültig und wird durch die nachfolgende ersetzt. :[Bearbeiten] Geschäftsordnung des Vorstandes
des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark
der Piratenpartei Brandenburg
:beschlossen am XX.11.2012:[Bearbeiten] Art. 1: Allgemeines :(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. :(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen. Außerdem sind die Mitglieder des Kreisverbandes unverzüglich darüber zu informieren. :(3) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam. :(4) Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen. :(5) Die Geschäftsordnung kann auf einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dafür ist ein ordnungsgemäßer Antrag zur Vorstandssitzung zu stellen. :[Bearbeiten] Art. 2: Der Vorstand :(1) Die Zusammensetzung des Vorstandes ergibt sich aus der Satzung des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark. Alle Vorstandsmitglieder sind angehalten, Informationen zum Kreisverband und zu relevanten Themen über die entsprechenden Kanäle zu veröffentlichen. :(2) Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind: : :*1. Vorsitzender: Vertretung der Partei nach außen, Einberufung der Vorstandssitzungen, Vernetzung des Kreisvorstandes mit den übergeordneten Gliederungen sowie Management des Informationsflusses, Wahlkampforganisation : :*2. Vorsitzender: Vertretung der Partei nach außen, Einberufung der Vorstandssitzungen, Vernetzung des Kreisvorstandes mit den übergeordneten Gliederungen sowie Management des Informationsflusses, laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger, Wahlkampforganisation : :*Kassenwart: Mitgliederverwaltung, Aufsicht über die Geschäftsstelle, Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse, laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger, Spendenwesen : :*Beisitzer: Öffentlichkeitsarbeit, Protokollführung, Verantwortung der technischen Infrastruktur, Wahlkampforganisation, Koordination von Projekten : :*Vorstand (mehrheitlich): Planung des Jahresprogramms des Vorstands, Einberufung von Hauptversammlungen ::[Bearbeiten] Art. 3: Vorstandssitzungen :(1) Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Interessierte Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Weitere Gäste können durch Mehrheitsbeschluss des Kreisvorstandes zugelassen werden. :(2) In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. Parteiöffentlichkeit ist zu vermeiden und muss explizit begründet werden. Die Vorstandssitzung muss nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich fortgeführt werden. Nichtöffentlich getätigte Beschlüsse müssen nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich verlesen, begründet, protokolliert und im Landeswiki veröffentlicht werden. :(3) Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt die Einberufung einer Vorstandssitzung zu verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende muss dann innerhalb von 14 Tagen eine solche einberufen. :(4) Bei berechtigtem Interesse kann eine Vorstandssitzung fernmündlich abgehalten werden. Für solche virtuellen oder fernmündlichen Sitzungen gelten prinzipiell die gleichen Regeln. Wortmeldungen anwesender Piraten sind der Versammlungsleitung mit geeigneten Mitteln, die nicht störend sind, anzuzeigen. Werden störende Gäste durch Vorstandsbeschluss von der Vorstandssitzung ausgeschlossen, sollte ihnen die weitere passive Verfolgung der Vorstandssitzung ermöglicht werden, sofern dies technisch möglich ist. :[Bearbeiten] Art. 3.1: Einladung zu Vorstandssitzungen :(1) Vorstandssitzungen werden von dem/der 1. Vorsitzenden oder dem/der 2. Vorsitzenden schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart zugestimmt haben. :(2) Vorankündigungen der Sitzung erfolgen (auch bei fernmündlichen Sitzungen) über die Mailingliste beziehungsweise die Mailinglisten des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark und das Landeswiki.
[Bearbeiten] Art. 3.2: Anträge an den Kreisvorstand
:(1) Der Kreisvorstand nimmt Wünsche und Anträge entgegen. Diese müssen an den Vorstand des Kreisverbandes schriftlich per Post oder E-Mail gerichtet werden. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand bestätigt. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt. Alle Anträge werden, wenn möglich, im Landeswiki aufgelistet und vor der nächsten Sitzung veröffentlicht. Bei einer übergroßen Anzahl von Anträgen, die nicht alle behandelt werden können, werden diese auf die nächste Sitzung verschoben. Die Auswahl der Themen übernimmt in diesem Fall der Vorstand auf Mehrheitsbeschluss. :(2) Jeder Mensch ist antragsberechtigt. Alle Anträge und Anfragen müssen innerhalb der nächsten zwei Vorstandssitzungen behandelt werden. Die Reihenfolge der Anträge soll sich aus dem Zeitpunkt des Einreichens ergeben. Wurden mehrere thematisch ähnliche Anträge eingereicht, werden diese bevorzugt direkt nacheinander behandelt. Anträge sind jährlich mit fortlaufender Nummer nach Zeitpunkt des Einganges zu erfassen. :(3) Nach Feststellung der Tagesordnung dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn sie von einem Vorstandsmitglied des Kreisverbandes oder einer übergeordneten Gliederung eingebracht werden und wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird. :[Bearbeiten] Art. 3.3: Online-Übertragung und Aufzeichnung :Öffentliche Teile der Sitzung sollen, wenn möglich, in Echtzeit über ein Streaming-Medium und ein öffentliches Protokoll verfolgt werden können. Audio- und Videoaufzeichnungen sind zulässig, sofern der Vorstand nicht mehrheitlich gegen die Aufzeichnung stimmt. :[Bearbeiten] Art. 3.4: Sitzungsleitung und Protokollführung (:1) Die Sitzung wird, wenn möglich, durch den 1. Vorsitzenden eröffnet. Daraufhin wird ein Versammlungsleiter von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gewählt. Der Versammlungsleiter muss nicht Vorstandsmitglied sein. :(2) Die Vorstandssitzungen werden protokolliert. Der Protokollführer wird zu Beginn der Sitzung aus den anwesenden Vorstandsmitgliedern gewählt. Es ist außerdem zulässig, einen Protokollführer, der nicht Vorstandsmitglied ist, zu wählen. :(3) Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Diskussionsbeiträge werden, wenn nicht anders vom Beitragenden gewünscht, unpersonalisiert und stichpunktartig festgehalten. :(4) Das schriftliche Protokoll wird dem Vorstand vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Erfolgen nicht innerhalb von zwei Tagen Einwände, wird es unverändert veröffentlicht. Wird bei Einwänden keine Einigung erzielt, muss innerhalb von sieben Tagen eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen werden mit dem einzigen Tagesordnungspunkt "Protokoll". :(5) Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. In der Regel ist das der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Das Protokoll ist zu veröffentlichen. Eine Angabe, wo das Protokoll veröffentlicht ist, ist über die Mailingliste oder die Mailinglisten des Kreisverbandes zu kommunizieren. Originale und Kopien der Protokolldokumente sind zu archivieren. :[Bearbeiten] Art. 3.5: Abstimmungen und Beschlüsse :Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
[Bearbeiten] Art. 3.6: Umlaufbeschlüsse
:(1) Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb von Vorstandssitzungen möglich. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und schnellstmöglich im Landeswiki zu veröffentlichen. :(2) Umlaufbeschlüsse können beschlossen werden, wenn es das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Kreisvorstandes regeln soll. Bei zeitkritischen Beschlüssen kann eine Vorstandssitzung mit verkürzter Einladungsfrist einberufen werden. :(3) Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 72 Stunden sein. Umlaufbeschlüsse sind angenommen, wenn bis zum Ablauf der Frist mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben und mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, die abgestimmt haben, dem Umlaufbeschluss zugestimmt haben. Umlaufbeschlüsse können nur von Vorstandsmitgliedern initiiert werden. :[Bearbeiten] Art. 3.7: Rederecht :(1) Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Analog dazu reicht in fernmündlichen Sitzungen eine kurze Wortmeldung aus. :(2) Das Rederecht ist zulässig, wenn über den zu behandelnden Gegenstand der Tagesordnung die Aussprache eröffnet ist. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Die Anzahl der Redebeiträge pro Redner und Redezeit liegt im Ermessen des Versammlungsleiters. Diese Regelung kann analog auch auf Gäste angewandt werden. :[Bearbeiten] Art. 3.8: Entzug des Rederechts und Ausschluss von der Sitzung :Der Versammlungsleiter kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und spätestens beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden. Der Versammlungsleiter kann Teilnehmern, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und spätestens beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden. :[Bearbeiten] Art. 4: Tätigkeitsbericht :(1) Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, während seiner Amtszeit einen schriftlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen und diesen zur Entlastung auf der Hauptversammlung, der den nächsten Vorstand wählt, zu Protokoll zu geben. Der Tätigkeitsbericht kann vor der Hauptversammlung veröffentlicht oder auf der Hauptversammlung mündlich vorgetragen werden. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. :(2) Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (zum Beispiel Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr) an den neugewählten Kreisvorstand zu übergeben. :(3) Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und als Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts ergeben sich aus den jeweiligen Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes. :[Bearbeiten] Art. 5: Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten :(1) Die primäre Verwaltung der Mitgliederdaten erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle und den Landesschatzmeister. Dem Kassenwart obliegt die Aufgabe, Änderungen der Mitgliederdaten den zuständigen Stellen anzuzeigen. Der Kassenwart hat auf jeder Vorstandssitzung die jeweils bekannten und aktuellen Kennzahlen (Kontostände, Barkasse und Mitgliederzahl) öffentlich zu machen. :(2) Jedes Vorstandsmitglied erhält Zugriff auf Teile von Mitgliederdaten, sofern es diese zur Ausführung seiner Aufgaben benötigt, begründet und beschlossen wurde. Der komplette Datenbestand obliegt allein dem für die Mitgliederverwaltung zuständigen Vorstandsmitgliedes. :(3) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen. :(4) Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Der Vorsitzende oder das dafür zuständige Vorstandsmitglied teilt den restlichen Mitglieder des Vorstandes unverzüglich den Namen des potentiellen Neumitgliedes in Form eines Umlaufbeschlusses mit und nennt eine angemessene Frist zur Beschlussfassung. Die Vorstandsmitglieder sind angehalten, kurzfristig ihr Votum kundzugeben. Mit einfacher Mehrheit ist das Mitglied aufgenommen. Eine ablehnende Entscheidung ist gegenüber dem/der Antragsteller/in schriftlich zu begründen. Der Vorsitzende oder das dafür zuständige Vorstandsmitglied meldet die Entscheidung unverzüglich dem Landesvorstand bzw. dessen Beauftragten für die Mitgliederverwaltung. :[Bearbeiten] Art. 6: Kommunikation :(1) Die generellen Mailinglisten der Piraten des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark sind offen für alle angemeldeten Benutzer. Für die An- und Abmeldung zu diesen Mailinglisten ist jeder selbst verantwortlich. Mitglieder des Kreisverbandes sind angehalten, hier angemeldet zu sein. :(2) Im Blog des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark veröffentlicht der Vorstand Pressemitteilungen des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark der Piratenpartei Deutschland. Des Weiteren werden dort öffentliche Einladungen und weitere Neuigkeiten verbreitet. :(3) Die E-Mail-Adressen des gesamten Vorstandes und die persönlichen E-Mail-Adressen der Mitglieder des Vorstandes werden an geeigneter Stelle im Landeswiki und im Blog des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark veröffentlicht. :(4) Der Vorstand benennt zwei Vorstandsmitglieder, welche die Post am Sitz des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark regelmäßig entgegennehmen. Es wird ein dem Datenschutz unterliegendes Posteingangs- und Postausgangsbuch geführt. Eingehende Sendungen werden vom Empfänger umgehend beantwortet. :[Bearbeiten] Art. 7: Gültigkeitsbereich :Diese Geschäftsordnung verliert die Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird. Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft. :[Bearbeiten] Art. 8: Inkrafttreten :Diese Geschäftsordnung wurde am xx.11.2012 beschlossen und tritt sofort in Kraft. :[Bearbeiten] Begründung :Die aktuelle GO hat inhaltliche 'Schwächen'. Im Zuge der genutzten Mustersatzung wird die Muster-GO eingebracht, die die Arbeitsweise des Vorstandes gegenüber den Mitgliedern eindeutig regelt. Mitglieder wissen zudem, was der Vorstand wie machen darf und was sie für Möglichkeiten und Kontrolleinstanzen haben. Es wird dringend empfohlen diese GO anzunehmen und zu verinnerlichen. ::[Bearbeiten] Anmerkung ::Ich andreas390 habe folgende Bedenken: ::1. zum Antrag: Warum sollen wir beschließen, dass die aktuelle Geschäftsordnung ungültig ist. Wenn sie ersetzt wird, wäre damit unsere neue Arbeitsgrundlage gegeben. :*weil sie durch die GO im Text ersetzt wird, wird die alte eh ungültig. --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) ::*Andreas > richtig, und das widerspricht meinen Ausführungen an welcher Stelle ? ::2. zu Art.2: :a. Warum sollen wir die Tätigkeitsbereiche noch einmal in der GO fixieren? Es schränkt unsere Flexibilität ein. Wir müssen dann jedes Mal bei einer Änderung erst formal entscheiden. ::*weil dies in der Kreissatzung so gefordert wird § 11 (4) Verweis auf Landessatzung § 20 --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) ::*Andreas > da könnte FireFox mit der Fixierung recht haben; dies ist näher zu klären; es riecht geradezu nach einem Satzungsänderungsantrag ;-) - ergänzend nur eine kurze Frage: wann wurde dieser Hinweis doch gleich dem "alten" Vorstand gegeben ? ::b. Wenn ich es richtig sehe, stimmen die nun fixierten Tätigkeitsbereiche nicht mit den Tätigkeitsbereichen überein die wir bereits abgesprochen haben (siehe Top 8.1 der Sitzung vom 18.10.2012). Warum also jetzt die Änderungen ? Müssten derartige Änderungen nicht zunächst einmal miteinander kommuniziert werden ? :*es ist eine Beschlussvorlage, die (nach aktueller GO) auch auf der Sitzung angepasst werden kann. Ergo auch die Verteilung der Aufgaben. Die Aufgaben sind, wie bereits dargelegt, in der GO einzufügen. Ggf. ist es sinnvoll sich auf das Mindeste zu beschränken und den Rest per Beschluss festzulegen für punktuelle Aufgaben. --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) ::*Andreas > eigentlich möchte ich nicht erst auf einer Vorstandssitzung anfangen alles aufzuschlüsseln; derartiges sollte dann doch wohl schon richtig im Antrag drin stehen ::3. zu Art.3: :a. Warum sollen Vorstandssitzungen nur "in der Regel" öffentlich stattfinden ? Aus meiner Sicht sollten sie immer öffentlich stattfinden. Ich möchte keine Geheimsitzungen. Nur einzelne Teile einer Sitzung sollten im begründeten Ausnahmefall (etwa wegen Datenschutz) nicht öffentlich stattfinden können. :*Die Satzung sagt parteiöffentlich, sofern nicht weitergehend Beschlossen. Die Regel innerhalb der Piratenpartei bedeutet öffentlich (inkl. Gäste). Ein expliziter Beschluss je Sitzung für "öffentlich inkl. Gäste" fällt damit weg. Ausnahmen, wie nachzulesen in der vorgeschlagenen GO, sind !Sitzungsteile!, die nicht öffentlich stattfinden dürfen (Datenschutz/Persönlichkeitsrecht). Diese Sitzungsteile sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Also, sind Sitzungen des Vorstandes "in der Regel" öffentlich. --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) ::*Andreas > kann ich auf den ersten Blick nicht nachvollziehen, müsste näher geprüft werden. ::b. Die Formulierung, dass die Einberufung von Vorstandssitzungen durch ein Mitglied bei "berechtigtem Interesse" verlangt werden kann, stösst auf Bedenken. Soll jedes Mal durch das Schiedsgericht geklärt werden, ob denn nun ein "berechtigtes Interesse" vorliegt? :*den Verweis auf das Schiedsgericht kann ich nicht folgen. Per se kann jedes Vorstandsmitglied eine Sitzung einberufen, da gleiches Stimmrecht. Hiermit wird es geregelt. Auch Mitglieder ab einem Quroum können den Vorstand verpflichten, eine Sitzung einzuberufen. Vergleiche hierzu Kreissatzung mit Verweis auf Landessatzung §19 (2) --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) ::*Andreas > der Argumentation von FireFox kann nicht gefolgt werden; es wird übersehen, dass wir bereits die Aufgabenverteilung zur Einberufung von Sitzungen im Vorstand klar geregelt haben. Grund für Änderungsbedarf sehe ich daran nicht; im Übrigen wäre die GO widersprüchlich, wenn man einerseits die bereits getroffene Aufgabenverteilung oben einfügt und unten in der GO dann die jetzt vorgeschlagenen Regelungen zur GO nimmt, wonach es auf die bestehende Aufgabenverteilung dann gar nicht mehr ankommt. ::c. Was sind denn "geeignete Mittel, die nicht störend sind" ? Soll darüber jedes Mal eine Debatte oder gerichtliche Klärung herbeigeführt werden? :*in Abhängigkeit des Ortes der Sitzung (Real / Mumble) sind geeignete Mittel "Handzeichen" oder der Wechsel in einem Raum "Sprecher" oder im Padchat mittels "Wortmeldung" - der Verweis auf gerichtliche Klärung ist .. nun ja ... die geeigneten Mittel legt die Versammlungsleitung der Veranstaltung fest --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) ::*Andreas > ach so, ist mir neu, dass so etwas einfach so (ohne Diskussion pp.) vom VL festgelegt werden kann; den dann folgenden shitstorm wünsche ich keinem Versammlungsleiter ::zu Art 3.1: Vorankündigungen sollen u.a. über "die Mailinglisten" des KV PM erfolgen. Gibt es mehrere Mailinglisten des KV PM ? :*zuvor steht auch "die Mailingliste bzw. " ... und ja, es kann zB. mehrere geben (Crews? andere Gliederungen?) - es erspart spätere GO Änderungen --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) ::*Andreas > mMn. nach sollte sich eine GO nach den tatsächlichen Gegebenheiten richten und nicht alle Fälle versuchen zu regeln die vlt. einmal im Kreisverband eintreten können ::4. zu Art. 3.4: Soll ernsthaft eine außerordentliche Vorstandssitzung bei Uneinigkeit über Formulierungen im Protokoll anberaumt werden müssen ? :*ja, denn wenn Uneinigkeit bzgl. des Protokollierten existiert, dann ist ggf. im Protokoll ein Fehler, der geklärt werden soll/muss - Protokollinhalte sind verbindlich --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) ::*Andreas > jetzt mal bitte ein bisserl mehr Ernst; so etwas kläre ich dann auf der nächsten Vorstandssitzung, dafür binde ich mir doch nicht denn Aufwand für eine Sondersitzung an die "Backe". Wir haben hier im KV PM auch noch ein paar andere Dinge zu erledigen, z.B. müssen wir uns mit den Auswirkungen von Beschlüssen des LaVo auseinandersetzen pp. ::5. zu Art. 4: Der Artikel der GO ist irreführend, weil er nicht nur die Thematik "Tätigkeitsbericht" enthält. Er beinhaltet eine Verpflichtungen, welche nichts mit einem Tätigkeitsbericht zu tun haben ("Übergabe von Unterlagen"). :*diese Verpflichtung des Tätigkeitsberichtes ist ebenso in der Kreissatzung (§8 (1)) (respektive Landessatzung und Bundessatzung) gefordert. Unterlagen jeglicher Art, die in den Aufgabenbereich des Vorstandes fallen MÜSSEN dem nachfolgenden Vorstand übergeben werden. Die GO regelt diese Pflicht, die sich aus PartG §11 und respektive BGB §26 (1) allein deshalb als Vertreter des Kreisverbandes / Gliederung ergibt. Ergo sind sämtliche Daten innerhalb des Vorstandes / Beschlüsse / Dokumente / Unterlagen an den Folgevorstand zu übergeben. Eine Aufbewahrung von Finanzunterlagen (Finanzbeschlüsse) zB. für 10 Jahre. --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) ::*Andreas > das ist ein sehr interessanter Hinweis, da werden wir gleich noch einmal beraten müssen, warum das so ist, dass wir quasi bei Null anfangen mussten; hast du deinen Hinweis schon an den "alten" Vorstand gegeben ? ::6. zu Art 5.: :a. Art 5 finde ich spannend, insbesondere den hierzu erfolgten Hinweis in der Begründung, die "GO zu verinnerlichen". Der Artikel 5 müsste allerdings wohl erst einmal im Hinblick auf den Beschluss 2012 - 084 mit Eik, Clara und Nadine aus dem LaVo besprochen werden, da die Auswirkungen ihres Abstimmungsverhaltens dort noch nicht angekommen zu sein scheinen. Bei Umlaufbeschlüssen (mit Namensnennung) nach der neuen GO - Fassung dürfte es zwangsläufig ständig zu Datenschutzverstössen kommen. Wer übernimmt dafür die Verantwortung? :*diese Ausführung kann ich nicht nachvollziehen, erst recht nicht die Begründung und erst recht nicht, dass Namensnennung in UBs im Wiki erfolgen. Es soll so etwas wie Telefon geben. Das andere wird nach Vorpreschen auf der BBML vermutlich eh durch das LSG geklärt werden. --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) ::b. Zudem müsste wohl zunächst eine Änderung der Kreissatzung erfolgen, da die Aufnahme eines Mitgliedes durch Beschluss erst nach Zustimmung des LaVo erfolgen kann. :*umgekehrt - der Antrag lag nur dem Kreisvorstand vor und wurde nicht zuvor dem Landesvorstand mitgeteilt. Nach Rücksprache existierte der Antrag vor "Behandlung" am 15.11. bei der Kreisvorstandssitzung schon 1 Monat laut Antragsdatum. In der Regel werden die Anträge auf Mitgliedschaft vom GenSek LV an die jeweiligen Gliederungen zur Beschlussfindung weitergeleitet. Dies ist hier nicht passiert. Die Frage ist, warum ist das nicht passiert und wer hat den Antrag so lang bei sich liegen gehabt? --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) ::*Andreas > es mag sein, dass die Anträge in der Regel vom GenSek LV an die jeweiligen Gliederungen weitergeleitet werden; ganz sicher gilt dies aber nicht - wie vorliegend - für Anträge, welche beim Kreis eingehen; ich erlaube mir auch an dieser Stelle den Hinweis, dass lt. Bundessatzung die Entscheidungsbefugnis für die Aufnahme eines Mitgliedes bei der untersten Gliederung liegt; vlt. auch an dieser Stelle schon noch der weitere Hinweis, dass Bundesrecht das Landesrecht bricht, wenn es im Widerspruch steht. ::7. zu Art. 7: : :a. Mehrzahl "Mailinglisten" - s.o. ::*siehe Ausführung "oben" --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) ::b. Wir diskutieren vorliegend eine neue GO für den Vorstand. Warum soll darin geregelt werden, auf welchen Mailinglisten sich Mitglieder anmelden sollen ? :*weil ihr auf den Mailinglisten die Mitglieder zu den "in der Regel" öffentlichen Sitzungen einladet - nebst Gäste/Presse, die mitlesen, und über die Listen Informationen verbreitet bzw. auch Infos, wo Protokolle zu finden sind. Steht mMn alles in der GO. --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) ::*Andreas > und das hat genau was mit einer Vorstands - GO zu tun (?), wo die Arbeitsweise des Vorstandes geregelt wird. ::8. Unsere derzeitige GO regelt in 9.1. klar eine Verantwortlichkeit für die Protokollführung (Sammlung/Archivierung durch 1. Vorsitzenden). Die Formulierungen im GO - Vorschlag sind da "schwammiger" und müssten erst durch zusätzliche Beschlüsse ergänzt werden. :*die GO kann jederzeit angepasst werden - ansonsten: Aufsicht über Geschäftsstelle bzw. sonstige Dokumente/Verwaltung = Kassenwart --FireFox (Diskussion) 10:15, 29. Nov. 2012 (CET) :**Anmerkung: es empfiehlt sich ggf. noch in die GO einzubringen "brb-pm@lists.piratenpartei.de" als Verweis auf die betreffende ML, im Sinne "(derzeit eine Mailingliste brb-pm@lists.piratenpartei.de)". --FireFox (Diskussion) 10:17, 29. Nov. 2012 (CET) :**Anmerkung2: Wieso wird stets mit gerichtlicher Klärung argumentiert? Es "wirkt" nach Aufbau eines Drohgebilde. --FireFox (Diskussion) 10:17, 29. Nov. 2012 (CET) ::*Andreas > ganz einfach, weil es im Hinblick auf gegebene Außeneinwirkung auf den KV absehbar ist, dass in der nächsten Zeit viel Arbeit auf das Schiedsgericht zukommen wird; dort wo es sich auf einfache Weise vermeiden lässt, sollte dies auch vermieden werden :::*das klingt erneut wie eine Drohung, wie in Zeile 212 angekündigt
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