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'' *Die Kommunalwahl findet am 25.05.2014 statt.''
'' *Einreichung der Wahlvorschläge - Wahlvorschläge können von Parteien, von politischen Vereinigungen, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sind bis zum 38. Tagvor der Wahl'' '''(17. April 2014)''' '' vor der Wahl, 12 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter einzureichen. (§27 BbgKWahlG)''
'' *Höchstens 1,5 mal soviele Listenplätze wie zu vergebene Sitze (28 BbgKWahlG)''
'' *Die persönliche, überprüfbare Unterschrift der wahlberechtigten Personen ist bis 16 Uhr des 39. Tages vor der Wahl bei der Wahlbehörde zu leisten. Die Unterschrift kann auch bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg, vor einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle auf einer Unterschriftenliste geleistet werden; die Unterschriftenliste muss der Wahlbehörde bis 16 Uhr des 39. Tagesvor der Wahl'' '''(16. April 2014)''' ''vor der Wahl vorliegen. (28a BbgKWahlG)''
'' *Listenvereinigungen - Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen können gemeinsam Wahlvorschläge einreichen (Listenvereinigungen). Sie dürfen sich nur an einer Listenvereinigung beteiligen. Listenvereinigungen schließen einen eigenständigen Wahlvorschlag der Beteiligten aus. Zusätzlich gilt Folgendes: Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist dem zuständigen Wahlleiter spätestens bis 12 Uhr des 38. Tages vor der Wahl durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller an dem Zusammenschluss Beteiligten schriftlich anzuzeigen. Bis zur Einreichung der Wahlvorschläge können einzelne Beteiligte ihre Erklärung zurücknehmen. (§32 BbgKWahlG)''