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|begruendung=Die ärztliche Versorgung gehört zur Daseinsvorsorge. Die Landesregierung hat die Aufgabe, diese Versorgung unter Zuhilfenahme von besonderen Ansiedlungsbedingungen für Ärzte die sich im ländlichen Raum niederlassen wollen, sicherzustellen.
|prüficon=12
|urltype=Parteitag/2014.1
|abstimmung=1